Krankenhausflur

Die irrtümlich doppelte Erklärung der Einnahmen eines Chefarztes

Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten,

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Agentur für Arbeit

Sachliche Unzuständigkeit für die Erlassentscheidung – und keine Heilung durch die Einspruchsentscheidung

Der Heilungstatbestand des § 126 AO erfasst nicht den Mangel der fehlenden sachlichen Zuständigkeit. Die rechtswidrige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung durch eine sachlich unzuständige Behörde wird nicht dadurch rechtmäßig, dass die für die Prüfung des Erlasses sachlich und örtlich zuständige Familienkasse den Einspruch gegen den Ausgangsbescheid als unbegründet zurückweist. Stellt

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Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz

Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und damit auch ein Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO)- demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für

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Finanzamt

Erstattungsbescheide des Finanzamtes – nach Insolvenzeröffnung

Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen

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Köln Gerichtsgebäude Apellhofplatz

Änderungen im Umsatzsteuerbescheid – und die Folgeänderung des Körperschaftsteuerbescheides

Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es dem Einspruch des Steuerpflichtigen gegen den Umsatzsteuerbescheid dadurch abhilft, dass es die Umsätze umsatzsteuerfrei belässt, den bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO einkommenserhöhend in dem Umfang

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Finanzamt

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – und der Umfang von Einspruch und Klage

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen können. Diese können jeweils allein

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Schreibmaschine

Einspruchsschreiben – und ihre Auslegung bei verbundenen Bescheiden

Ist die vom Finanzamt verwendete Bezeichnung für verbundene Bescheide unvollständig, so ist ein Einspruchsschreiben, welches diese Bezeichnung, aber keine Begründung enthält, der Auslegung zugänglich. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall trugen die Bescheide jeweils die Überschrift „Bescheid für [Jahreszahl] über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag“. Der durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei

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Gesundheitskarte

Die Datenübermittlung der Krankenkasse – und die Änderung eines Einkommensteuerbescheids

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung -entgegen der gesetzlichen Anordnung- die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs-Sachbearbeiter -materiell-rechtlich zu Unrecht- entscheidet, dieser Person den

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Finanzamt

Steuerbescheide bei angeordneter Nachtragsverteilung – Bekanntgabeadressat und Prozessführungsbefugnis

Der (Einkommen-)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. Der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ist insoweit auch prozessführungsbefugt. Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur

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Finanzamt

Der Pauschalierungsbescheid im Haftungsbescheid – oder: die Auslegung von Steuerbescheiden

Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift. Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat. Ist Lohnsteuer nachzuerheben, weil sie vom Arbeitgeber

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Fachgerichtszentrum Hannover

Die Klage der vollbeendeten GbR

Eine vollbeendete Personengesellschaft kann sich noch gegen einen Steuerbescheid zur Wehr setzen, den das Finanzamt nach ihrer Vollbeendigung erlässt. Dies gilt auch für eine GbR, bei der aufgrund einer Realteilung die Vollbeendigung eingetreten ist. Mit Vollbeendigung fällt grundsätzlich die Prozessführungsbefugnis eines Steuersubjekts weg.  Allerdings gilt eine Personengesellschaft im Finanzgerichtsprozess noch

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Bundesfinanzhof (BFH)

Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten

Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler im Bereich der Willensbildung, Fehler bei der Auslegung oder

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Schreibtisch

Der Tatsachenirrtum oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen – und die Berichtigungsmöglichkeiten des Finanzamtes

§ 129 AO ist auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt einen (mechanischen) Fehler, der dem Steuerpflichtigen bei der Erfüllung seiner Erklärungs- und Mitwirkungspflichten unterlaufen ist, übernimmt und sich so zu eigen macht. Beruht die fehlerhafte Eintragung in einer Steuererklärung auf einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen, liegt kein mechanischer Fehler

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Der Streit um die offenbare Unrichtigkeit

Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das Finanzgericht den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es

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Steuererklärung

Offenbare Unrichtigkeit – und der Einsatz eines Risikomanagementsystems

Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1

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Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

Ein Umsatzsteuerbescheid ist nichtig, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im

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Finanzamt

Veräußerungsgewinne – und der trotz ordnungsgemäßer Erklärung fehlerhafte Steuerbescheid

Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG trotz eines vom Finanzamt praktizierten „6-Augen-Prinzips“ nicht auf einem bloßen „mechanischen Versehen“ beruht. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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Untreue

Steuerhinterziehung – und der Beginn der Verjährung

Die Taten betreffend die Hinterziehung von Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind als Veranlagungssteuern jeweils beendet mit der Bekanntgabe des auf die unrichtige Erklärung hin ergehenden Steuerbescheids. Werden im Feststellungsverfahren unrichtige Angaben gemacht, beginnt die Verjährung nicht schon bei Erlass des unrichtigen Feststellungsbescheids, der bereits einen Steuervorteil darstellt, sondern erst mit Bekanntgabe

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Gewinnfeststellungsbescheid – und die fehlerhafte Sammelbezeichnung für die Inhaltsadressaten

Ein an alle -einschliießlich der erst zu einem späteren Zeitpunkt beigetretenen- Gesellschafter einer Personengesellschaft adressierte Gewinnfeststellungsbescheid ist ungeachtet der fehlerhaften Sammelbezeichnung für die Inhaltsadressaten wirksam. Ein Verwaltungsakt muss gemäß § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam,

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Bundesfinanzhof

Der Gewinnfeststellungsbescheid – und seine Auslegung

Die Frage, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat, ist vom Revisionsgericht -ohne Bindung an die Auslegung durch das Finanzgericht- in eigener Zuständigkeit zu beantworten. Da ein Feststellungsbescheid mehrere verbindliche, der Bestandskraft fähige Feststellungen enthalten kann, wird der Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids zunächst durch die in ihm „getroffenen Feststellungen“ bestimmt. Weiter

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Insolvenz

Der erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassene Steuerbescheid

Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht. Die erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzte Steuerschuld ist auch nicht durch die Restschuldbefreiung entfallen, soweit es sich um

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Finanzamt

Organschaft – und der Streit ums zugerechnete Einkommen

Besteht eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin, hat dies gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Satz 1 KStG zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin zuzurechnen ist. Einwendungen gegen die Höhe des für die Organgesellschaft zugerechneten Einkommens sind von der Organträgerin

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Bauträger – und die Korrektur unrichtiger Umsatzbesteuerung

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine

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Steuerstrafverfahren – und die Steuerbescheide

Legt das Strafgericht den Inhalt der in das Verfahren eingeführten Urkunden (hier: Steuerbescheide und Betriebsprüfungsbericht) dem Urteil zugrunde, ist es hierbei gleichwohl an die in den fraglichen Urkunden ausgedrückte steuerliche Bewertung der maßgeblichen tatsächlichen Vorgänge durch die Finanzbehörden bzw. deren Bedienstete nicht gebunden. Vielmehr obliegt es dem zuständigen Strafgericht im

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Der Steuerbescheid vom falschen Finanzamt

Nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 125 AO nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können. Der Regelung des §

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Erbschaftsteuerbescheide – und ihre inhaltliche Bestimmtheit

Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO) und die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Werden mehrere Erwerbe (Steuerfälle) in einem Bescheid besteuert, bedarf es neben der genauen Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände, Besteuerungszeiträume) besteuert werden sollen, für

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Steuerbescheid aufgrund irriger Beurteilung

Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids

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Beteiligungseinkünften im Einkommensteuerbescheid

Ein Einkommensteuerbescheid ist nicht deswegen nichtig, weil er zu gewerblichen Beteiligungseinkünften keine Benennung des Beteiligungsunternehmens enthält. Nach § 125 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. In der Rechtsprechung ist

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