Die Veranstaltung eines Osterfeuers liegt als kulturelles und soziales Ereignis in dem hoheitlichen Aufgabenkreis, der den Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs per Gesetz übertragen worden ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder der Freiwiligen Feuerwehr durch die Durchführung einer
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