Steuererklärung

"Steuerklärung mit einem Klick"

Ab heute können sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden. Voraussetzung ist ein

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Steuererklärung

Steuerhinterziehung – bei der Abgabe mehrerer Steuererklärungen

Bei mehreren Steuererklärungen über mehrere Steuerarten und unterschiedliche Veranlagungszeiträume ist grundsätzlich von Tatmehrheit auszugehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine für die Begründung von Tateinheit erforderliche Teilidentität der Ausführungshandlungen bei Abgaben mehrerer Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten und verschiedene Veranlagungszeiträume

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Bundesfinanzhof

Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

Nach § 129 AO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigt werden. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler.

Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung

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Steuererklärung per Telefax

Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erzielte die

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Steuern sparen für Arbeitnehmer

Immer noch zahlen eine Menge Arbeitnehmer zu viele Steuern. Wer seine Steuererklärung nicht von einem Fachmann fertigen lässt und sie selber macht, hat sich mit diversen Steuergesetzen und Richtlinien auseinanderzusetzen. Sich im Dschungel der Vorschriften zu verstricken, heißt Geld zu

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Elster-Fehler

Wird ein Fehler in einer Steuererklärung erst nach Bestandskraft des hierauf ergangenen Steuerbescheides entdeckt, so ist eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen nur möglich, wenn der Fehler nicht auf einem groben Verschulden des Steuerpflichtigen beruht. Wird die Steuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren

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