Handelsregisterauszug

Löschung wegen Vermögenslosigkeit – und das noch nicht abgeschlossene Besteuerungsverfahren

Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit der GmbH. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag der Fall einer mit Gesellschafterbeschluss vom 28.06.2018 aufgelöste GmbH zugrunde. Die Aufforderung an die Gläubiger, sich

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Bundesfinanzhof (BFH)

Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO – bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1 AO nicht

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Frankfurt Skyline

Organschaft – und die Drittwirkung der Steuerfestsetzung

Ist für eine Organgesellschaft entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG eine Steuerfestsetzung ergangen, ergibt sich hieraus eine Drittwirkung i.S. von § 166 AO. Der Organträger kann dann keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend machen, die von Dritten über die Organgesellschaft bezogen wurden. Das Recht des Organträgers, die Nichtbesteuerung von

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Der Streit um die Grunderwerbsteuer – und die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Grunderwerbsteuer und die abweichende Festsetzung der Grunderwerbsteuer aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO begründen zwei selbständige Verfahren. Hat das Finanzamt im Rahmen einer die Festsetzung betreffenden Einspruchsentscheidung erstmals über einen Billigkeitsantrag entschieden, stellt eine unmittelbar erhobene Klage insoweit eine Sprungklage dar. Stimmt das Finanzamt dieser nicht zu,

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Münzen

Umsatzsteuerfestsetzung – vor und nach der Insolvenzeröffnung

Eine Umsatzsteuererklärung steht nach § 168 Satz 1 und 2 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Im Regelfall kann bei Vorliegen einer Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr das Finanzamt nicht mehr zum Erlass eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids für einen Voranmeldungszeitraum desselben Kalenderjahrs verpflichtet werden. Etwas anderes gilt allerdings, wenn diese Steuerfestsetzung

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Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei Kraftfahrzeughändlern

Maßgebend für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung ist allein die Zulassung des Fahrzeugs. Weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins ist erforderlich, noch muss ein Kennzeichen mit Dienstsiegel an den Kläger übergeben worden sein. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg 15.988 erlassene Kraftfahrzeugsteuerbescheide für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatten zwei Kraftfahrzeughändler, die für aus dem

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Die Spielvergnügungsteuer in Hamburg – und ihre Anmeldung

Die Anmeldung der Spielvergnügungsteuer nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Als Spielvergnügungsteuer sind 5 % des Spieleinsatzes festzusetzen. Nach § 1 Abs. 1 HmbSpVStG unterliegt der Steuer nach den Vorschriften der HmbSpVStG der Aufwand für die Nutzung von Spielgeräten i.S. von Absatz 2,

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Niedrigere Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Gemäß § 163 Satz 1 AO in der bis zum 31.12 2016 geltenden Fassung (AO) können Steuern niedriger festgesetzt und einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, bei der Festsetzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Sachlich unbillig ist die Festsetzung einer Steuer, wenn

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Verlustfeststellung – und ihr Verhältnis zur Steuerfestsetzung

Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 i.V.m. § 8 Abs. 1

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Nullfestsetzung – und die Anfechtungsklage

Auch bei einer sog. Nullfestsetzung liegt für eine Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungsbescheid eine Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) vor, soweit in diesem Bescheid über eine Besteuerungsgrundlage entschieden wird und insoweit über § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG eine inhaltliche Bindung für ein Verlustfeststellungsverfahren ausgelöst wird. In einem solchen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Nullbescheid – und die trotzdem zulässige Klage

Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 EUR klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrigen Verlustvortrags führt. Gemäß

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Einkommensteuerfestsetzung trotz Insolvenzeröffnung

Das Feststellungsverfahren und nachfolgend das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren werden nicht analog § 240 ZPO unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt. Bei einer Masseforderung muss dagegen weder das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetz werden noch hat die Insolvenzeröffnung zu einer partiellen Unterbrechung des

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Steuerfestsetzung trotz Masseunzulänglichkeit

Soweit eine (Einkommen-)Steuerschuld eine Masseverbindlichkeit darstellt, ist es für das Festsetzungsverfahren unerheblich, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit nach § 210 InsO angezeigt hat. Hierin liegt allein ein Vollstreckungsverbot, welches nach § 251 Abs. 2 AO die Befugnisse des Finanzamtes einschränkt, den Verwaltungsakt -hier einen Steuerbescheid- zu vollstrecken. Dennoch ist dieser Einkommensteuerbescheid

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Änderung eines Steuerbescheides – während des Klageverfahrens

Das Verböserungsverbot steht der Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO während des Klageverfahrens steht nicht entgegen. Die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten gelten auch während eines finanzgerichtlichen Verfahrens (§ 132 AO), sodass eine nach dem Gesetz bestehende Änderungsmöglichkeit durch ein schwebendes finanzgerichtliches Verfahren nicht

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Entscheidung über die Masseschuld im Festsetzungsverfahren

Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden. Die Einkommensteuer aus einer nach Insolvenzeröffnung neu aufgenommenen einzelunternehmerischen Tätigkeit ist

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Von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung – und die Verteilung des Übergangsgewinns

Eine Billigkeitsentscheidung über die Verteilung eines Übergangsgewinns bindet auch hinsichtlich dessen Höhe. Die Billigkeitsentscheidung kann in dem Steuerbescheid des Übergangsjahres enthalten sein. Durch den Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist im Jahre 2007 ein Übergangsgewinn entstanden, der grundsätzlich in diesem Jahr zu versteuern wäre. Ist

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Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung – und die Haftung des Geschäftsführers

Hat ein Geschäftsführer einer GmbH namens der GmbH die Änderung eines ihr gegenüber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheids beantragt, ist er im Verfahren wegen Haftung für gegenüber der GmbH festgesetzte Steuer nicht mit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerfestsetzung ausgeschlossen, solange der Vorbehalt wirksam ist. Nach § 69

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Sanierungsgewinn – und das Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren

Ist der Buchgewinn aus dem Erlass von Verbindlichkeiten bei einer Mitunternehmerschaft angefallen, ist über die Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. bereits im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden. Betrifft ein Einwand -wie hier- die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Steuerfestsetzung bzw. Gewinnfeststellung, ist ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nur möglich, wenn

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Der Sanierungsgewinn – und die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

Bei einem Einzelunternehmer kann die Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit nicht auf die Wirtschaftslage des Unternehmens beschränkt werden. Vielmehr ist auch die private Leistungsfähigkeit des Unternehmers einschließlich seines Privatvermögens zu beleuchten, da eine Krise im privaten Bereich eine Unternehmenskrise verstärken kann. Dies bedeutet, dass der Einzelunternehmer vorhandenes Privatvermögen zur Lösung der Unternehmenskrise

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Der im Insolvenzverfahren ergangene bestandskräftige Steuerbescheid

Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann. Die Entscheidung des Finanzamt über die Rücknahme des Feststellungsbescheides nach § 130 Abs. 1 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden kann.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Berichtigung einer Anrechnungsverfügung

Werden durch einen die Festsetzung der Einkommensteuer ändernden Steuerbescheid die Einkünfte in abweichender Weise erfasst und führt diese Änderung zu einer entsprechenden Änderung der gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren Anrechnungsverfügung durch eine neue mit dem Steueränderungsbescheid

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