Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit der GmbH. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag der Fall einer mit Gesellschafterbeschluss vom 28.06.2018 aufgelöste GmbH zugrunde. Die Aufforderung an die Gläubiger, sich
Lesen