Die für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist im Fall einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung gemäß § 171 Abs. 7 der Abgabenordnung maßgebliche Verfolgungsverjährung beginnt erst mit der letztmals aufgrund desselben Tuns oder Unterlassens zu Unrecht erlangten fortlaufenden Kindergeldzahlung. Die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ist möglich, wenn sich die für
LesenSchlagwort: Steuerhinterziehung
8 Jahre für den Cum-Ex-Initiator
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den „Ideengeber“ und „Initiator“ der Cum-Ex-Geschäften eines Hamburger Privatbankhauses bestätigt. Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts initiierte der Angeklagte die von dem
LesenDie Steuerhinterziehung des Mandanten – und die steuerliche Haftung des Steuerberaters
Berufstypische Handlungen eines Steuerberaters beziehungsweise Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden kann. Das Finanzgericht darf im Rahmen seiner eigenen Überzeugungsbildung auch
Lesen„Cum-Ex“ – und keine Auskünfte für die Presse
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden. Im ersten Fall hat das Oberverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch eines Journalist gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu der Frage verneint, wann und durch wen Informationen, die der damalige Bundesminister Olaf Scholz bzw. seine damalige Büroleiterin an
LesenDie Fußball-WM in Deutschland – und das eingestellte Steuerstrafverfahren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in dem Strafverfahren gegen drei wegen Steuerstraftaten angeklagte ehemalige Sportfunktionäre den Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Das Landgericht hatte das Strafverfahren gegen drei angeklagte ehemalige Sportfunktionäre wegen Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit Angaben hinsichtlich einer Zahlung von 6,7 Mio. € im Jahr 2005) im
LesenCum-Ex – und der Süddeutsche "Tagebuchstreit"
Private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, stellen keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben. In dem hier entschiedenen Verfahren hat ein
LesenDie Cum-Ex-Verfahren – und der gleiche Richter wie im ersten Verfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag, den sogenannte Cum-Ex-Geschäften, richtet. Der Beschwerdeführer machte eine Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter
LesenKraftfahrzeugsteuer für das nicht zugelassene Auto – und die Frage der Steuerhinterziehung
Ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV führt nicht zur Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil die Regelung der steuerlichen Erklärungspflicht allein in § 15 Abs. 1 KraftStDV den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG nicht genügt. Nach § 370 Abs. 1 Nr. 2
LesenVerfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung – und der Grundsatz der Subsidiarität
Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung ist mangels eines zuvor gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung unzulässig. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Beschlagnahme zahlreicher Unterlagen und Ordner im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Dem sind im April 2013, Juni
LesenCum-Ex – und die Strafbarkeit der beteiligten Bankmanager
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren des Landgerichts Bonn bestätigt: Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte in den Jahren
LesenHinterziehung derselben Steuer durch Erblasser und Erben – und die Ablaufhemmung
Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn
LesenCum-Ex-Geschäfte – und der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Aktienhandel
Der Bundesfinanzhof hat -wenig überraschend- einem „Geschäftskonzept“ eine Absage, das Unsicherheiten bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung von Aktien in der Weise ausnutzen wollte, dass eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus möglicherweise zweifach oder sogar mehrfach angerechnet oder ausgezahlt wird. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag) gemäß §
LesenSteuerhinterziehung – und die rechtswidrige Durchsuchung beim Steuerberater
Die Begründung eines Beschlagnahmebeschlusses, ein auf der Berufsstellung des durchsuchten Berufsgeheimnisträgers (hier: Steuerberaters) beruhendes Beschlagnahme- oder Beweisverwertungsverbot stehe einer Auswertung und Beschlagnahme nicht entgegen, sofern die Möglichkeit bestehe, dass sich aus dieser Auswertung erstmalig ein Anfangsverdacht gegen den Berufsgeheimnisträger ergebe, verstößt gegen das Willkürverbot. Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht
LesenCum-Ex – und keine Zweifel an der Strafbarkeit
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Bonn im bundesweit ersten „Cum-Ex“-Strafverfahren bestätigt: Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten S. im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D.
LesenIn dubio pro reo – im finanzgerichtlichen Verfahren
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“ auch im Besteuerungsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren gilt. Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist kein Strafprozess. Es richtet sich nach der FGO. Dies gilt auch insoweit, als das Finanzgericht im Rahmen der Prüfung der Festsetzung von Hinterziehungszinsen gemäß §
LesenDer Vertrieb von Reiserücktrittsversicherungen – als unbefugte Geschäftstätigkeit und Hinterziehung der Versicherungsteuer
Bei der Voraussetzung „Versicherungsgeschäft“ im Straftatbestand der „unbefugten Geschäftstätigkeit“ nach § 140 Abs. 1 Nr. 1 VAG aF (entspricht § 331 Abs. 1 Nr. 1 VAG nF) handelt es sich um ein normatives Tatbestandsmerkmal, für dessen Auslegung vornehmlich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heranzuziehen ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall
LesenAlkoholschmuggel – und die Strafbarkeit in der Spedition
Der Disponent und der Geschäftsführer der Spedition, die die geschmuggelte Branntwein- und Alkoholerzeugnisse im Auftrag eines dritten Bestellers gegen Entgelt lediglich transportierten, sind nicht Bezieher der Waren im Sinne von § 149 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG bzw. § 24 Abs. 1 Satz 1 AlkStG und damit nicht Steuerschuldner und
LesenSteuerhinterziehung von Umsatzsteuer – und die Steuerberechnung in den Urteilsgründen
Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO müssen die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Tat gefunden werden. Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiell-rechtlich durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgefüllt, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche
LesenSteuerhinterziehung durch Unterlassen bei Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer – und die Strafzumessung
Im Rahmen der Strafzumessung ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter
LesenSteuerhinterziehung – und die nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge
Nachzuentrichtende Sozialversicherungsbeiträge sind aufgrund des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes erst auf der Strafzumessungsebene zu berücksichtigen. Nach dem Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist eine Steuer im Festsetzungsverfahren auch dann verkürzt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, „aus
LesenSteuerhinterziehung bei der Einkommensteuer – und die Urteilsgründe im Strafurteil
Bei einer Verurteilung wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer hat das Gerictht das Tatgeschehen konsequent den Stufen des aus § 2 EStG ersichtlichen Veranlagungsschemas folgend – ohne rechnerische Mängel und Zählfehler und ohne Widersprüche zwischen den Feststellungen und der rechtlichen Würdigung – darzustellen. Gerade bei Umfangsverfahren mag in Erwägung gezogen werden,
LesenSteuerhinterziehung – und der Vorsatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will, wobei bedingter Vorsatz genügt. Nimmt der Steuerpflichtige irrtümlich an, ein Steueranspruch sei nicht entstanden, liegt nach der Rechtsprechung
LesenBeihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen – und die Strafrahmenverschiebung
Bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht handelt es sich um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, das eine Strafrahmenverschiebung eröffnet. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet eine weitere Strafrahmenverschiebung gemäß § 28 Abs.
LesenUmsatzsteuerhinterziehung – und die Frage der Tatvollendung
Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern um ein Erfolgsdelikt handelt, tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO). Betreffen die Taten
LesenSteuerhinterziehung durch Unterlassen – und die Strafrahmenverschiebung
Bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht handelt es sich, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschiedenen hat, um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, das eine Strafrahmenverschiebung eröffnet.
LesenDer Taterfolg der Umsatzsteuerhinterziehung
Taterfolg der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO ist – im Gegensatz zum Vergehen der gewerbs- oder bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gemäß § 26c UStG – nicht die Nichtentrichtung geschuldeter Umsatzsteuer. Vielmehr besteht er im Verkürzen von Steuern oder im Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen.
LesenSteuerhinterziehung – und die gleichzeitig abgebenen Umsatzsteuervoranmeldungen
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das bloße zeitliche Zusammenfallen der Abgabe von mehreren Steuererklärungen, die rechtlich nicht miteinander verknüpft sind, in einem äußeren Akt Tateinheit i.S.v. § 52 Abs. 1 StGB nicht begründen. Dem äußeren Vorgang des Versendens bzw. der sonstigen Übermittlung der Erklärung und deren Eingang bei
LesenSteuerhinterziehung durch Abdeckrechnungen – und die Betriebsausgaben
Betriebsausgaben wirken sich ertragsteuerlich wegen des Kompensationsverbots nicht auf den Schuldumfang aus, wenn sie durch Vorlage von Scheinrechnungen über in Wirklichkeit nicht entstandene Betriebsausgaben verschleiert werden. Die tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben sind erst im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Diese Fallkonstellation ist von derjenigen zu unterscheiden, in der – anders als
LesenSteuerhinterziehung mittels Scheinrechnungen – und die Einziehung der verkürzten Steuern
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer „erlangtes Etwas“ i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart. Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einen durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als
LesenDie Umsatzsteuerhinterziehung der GmbH – und die Einziehung gegenüber den Gesellschaftern
Die Steuerersparnisse kommen schon begrifflich allein der GmbH als Steuerschuldnern zugute, gegen die daher Dritteinziehungsanordnungen zu richten gewesen wären (§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB), nicht hingegen auch deren Gesellschaftern oder Geschäftsführern. Auch darf der abzuschöpfende Wert der Steuerersparnis
LesenDer nicht unternehmerisch tätige Mittelsmann – und der Vorsteuerabzug
Fehlt es dem „Leistungsempfänger“ sowohl an unternehmerischer Entscheidungsfreiheit wie auch an einem unternehmerischen Absatzrisiko für die bestellte Ware, ehlt es bereits an Leistungen eines Unternehmers im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Damit fehlt es auch an Rechnungen im Sinne von § 15 Abs. 1
LesenHand-Strips – und die Tabaksteuerhinterziehung
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG gehört zu den steuerbaren Tabakwaren auch Rauchtabak, der geschnitten oder anders zerkleinert ist und sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme steuerbaren Rauchtabaks entscheidend, ob der nach Hitzeeinwirkung entstehende Rauch durch
LesenDer Vorsatz bei der Steuerhinterziehung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will bzw. dessen Verkürzung billigend in Kauf nimmt; bedingter Vorsatz genügt. Nimmt der Steuerpflichtige irrtümlich an, dass ein Steueranspruch
LesenHinterziehung von Tabaksteuern – und die Einziehung der Taterträge
Bei einem Verfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung können der Einziehungsentscheidung nicht die aufgrund des Schmuggels geschuldeten Abgaben in voller Höhe zugrunde gelegt werden. Bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen haben diese hier vielmehr außer Betracht zu bleiben. Für die Hinterziehung von Tabaksteuern hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf abgestellt,
LesenSteuerhinterziehung – und die Einziehung der verkürzten Steuern
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer „etwas Erlangtes“ im Sinne des § 73 Abs.1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart hat. Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einem durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr
LesenTabaksteuerhinterziehung – und die Einziehung
Für die Hinterziehung von Tabaksteuer hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf abgestellt, dass ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur gegeben ist, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren einen Vermögenszuwachs erzielt. Hintergrund ist die bei Verbrauchsteuern bestehende Korrelation zwischen dem
LesenTabaksteuerhinterziehung durch Unterlassen – und die Strafrahmenverschiebung
Der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23.10.2018 seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB handelt, das eine Strafrahmenverschiebung eröffnet.
LesenUmsatzsteuerhinterziehung beim Schlüsseldienst – und die Suche nach dem richtigen Steuerschuldner
Regelmäßig ergibt sich aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen, wer bei einem Umsatz als Leistender und damit als Unternehmer sowie Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen ist. Dies ist in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG im eigenen Namen gegenüber einem anderen
LesenUmsatzsteuerhinterziehung – und der Irrtum über die Steuerpflicht
Der Tatvorsatz der Angeklagten war im hier entschiedenen Fall nach Ansicht des Bundesgerichshofs ebenfalls rechtsfehlerfrei festgestellt: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält sowie ihn auch verkürzen will bzw. die
LesenLohnsteuerhinterziehung – und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Für die Prüfung, wer Arbeitnehmer ist, finden im Wesentlichen die gleichen Grundsätze, wie sie bei Bestimmung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gelten, Anwendung (§ 1 Abs. 2 LStDV). Allerdings gilt die Fiktion des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV im Steuerrecht nicht; damit sind
LesenLohnsteuerhinterziehung – und die Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter
Bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter innerhalb einer Tatserie bestimmt sich die Zahl der rechtlichen Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB für jeden Täter grundsätzlich nach der Anzahl seiner eigenen Handlungen zur Verwirklichung der Einzeldelikte. Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft
LesenAußenprüfung trotz Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht. Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, führen nicht zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof auf die
LesenBauabzugsteuer – verfassungsgemäß und unionsrechtskonform?
Die Bauabzugsteuer ist mit Unionsrecht vereinbar, da die dadurch verursachte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Steuerbeitreibung gerechtfertigt ist. Übermaßbesteuerung? Der Bundesfinanzhof ist nicht überzeugt, dass die Bauabzugsteuer eine Übermaßbesteuerung zur Folge hat. Der aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.20 Abs. 3
LesenDie nicht angezeigte Schenkung – und die Hinterziehungszinsen
Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderlichen Zeit
LesenSteuerhinterziehung durch Unterlassen – durch den Angestellten
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten steuerlichen Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB, der als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrahmenverschiebung eröffnet. Im hier entschiedenen
Lesen„Ersparte“ Alkoholsteuer – und die Wertersatzeinziehung
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer „erlangtes Etwas“ im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart. Dabei sind ersparte Aufwendungen nicht gegenständlich, sondern nur in Gestalt einer betragsmäßigen Vermögensmehrung erfassbar. Dementsprechend unterliegen ersparte steuerliche Aufwendungen als erlangtes Etwas
LesenZigarettenschmuggel – und die Einziehung des Wertes von Taterträgen
Zwar kann ein Täter auch dadurch „etwas“ i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er sich Aufwendungen erspart. Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen. Der Steuerhehler nach § 374 AO hat jedoch weder „durch
LesenDer Erwerb von Zigaretten ohne Steuerzeichen – Steuerhehlerei oder Steuerhinterziehung?
Das Erlangen eigener Verfügungsmacht über Zigaretten ohne Steuerzeichen fällt in den Anwendungsbereich der Steuerhehlerei; dieser Tatbestand würde entwertet, wenn dieser Lebenssachverhalt zugleich unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Pflicht zum Verwenden von Steuerzeichen nach § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. § 17 TabStG strafbar wäre. Die Übernahme
LesenSteuerhehlerei – und die Anstiftung zur Steuerhinterziehung
Anstiftungshandlungen, die auf eine Verbringung von mit Verbrauchsteuern belasteten Waren gerichtet sind, an denen der Täter eine Steuerhehlerei begeht, sind regelmäßig nicht als Anstiftung zur Steuerhinterziehung strafbar; im Verhältnis zur Steuerhehlerei stellt sich die Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat dar. Der Täter hat sich durch die Bestellung der unversteuerten
LesenWeiterverkauf unversteuerter Zigaretten
Wirkt der Täter auf den Verkäufer der bereits im Inland befindlichen unversteuerten Zigaretten ein, um sich diese dann selbst zu verschaffen, fehlt es – anders als beim Verbringen der unversteuerten Zigaretten vom anderen EUMitgliedsstaat ins Inland – an der entsprechenden Haupttat einer Steuerhinterziehung durch den Verkäufer. Hierin liegt daher neben
LesenUmsatzsteuerhinterziehung durch einen unberechtigten Vorsteuerabzug
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt dabei voraus, dass der Unternehmer eine nach §§ 14, 14a UStG
LesenSteuerhinterziehung im Umsatzsteuerkarussell – und die Einziehung
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c StGB) in Höhe der entgegen § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 UStG nicht angemeldeten Umsätze beim Aussteller der Scheinrechnungen nicht in Betracht, weil die unterlassene Steueranmeldung
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