Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen. Diese Mehrfachzuweisungen müssen nun durch Stilllegung der überzähligen Steueridentifikationsnummern wieder bereinigt werden.
Die Verwaltung der Steueridentifikationsnummer obliegt
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