Der Nettolohn im Arbeitsvertrag

Ist in einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag als Arbeitsentgelt ein bestimmter Nettolohn vereinbart worden, dann ist dieser Nettobetrag auch zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse gewechselt hat. Dem Arbeitgeber steht kein Kürzungsrecht zu.

So hat das Landesarbeitsgericht

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