Insolvenzplanverfahren – und die Einkommensteuerschulden

Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.

Insbesondere ergibt sich aus der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens keine „insolvenzimmanente Erhebungs- und Vollstreckungsbeschränkung“, die dazu geführt hätte, dass der Steueranspruch des Finanzamtes aus Einkommensteuer erloschen wäre.

Die

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Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls – und der noch nicht rechtskräftige Steuerbescheid

Es stellt ein hinreichendes Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall des Rechtsanwalts dar, wenn gegen diesen seitens des Finanzamts aufgrund vollstreckbarer Steuerforderungen erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die Vollziehung der den Forderungen zugrunde liegenden Steuerbescheide nicht ausgesetzt worden ist.

Auf den rechtskräftigen

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Steuerzahlungen unter Vollstreckungsdruck

Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners

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Der Insolvenzantrag des Finanzamtes

Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt. Ein sehr zügig, d. h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Die Insolvenz des Steuerschuldners

Wird über das Vermögen des Steuerschuldners das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet, werden – vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen – die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO fällig, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung durch

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Steuerschulden für das Todesjahr

Die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger entsprechend seiner Erbquote zu leistende Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, ist im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1

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Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen

Die Übermittlung eines Vollstreckungstitels durch einen um Vollstreckung ersuchenden Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Richtlinie 76/308/EWG unter Beifügung einer deutschen Übersetzung des Vollstreckungstitels hindert das Finanzgericht nicht an der Prüfung, ob die Vollstreckung des ausländischen Titels in

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Gastwirt mit Steuerschulden

Ein Gastwirt kann seine Gaststättenkonzession auch wegen Steuerschulden verlieren.

Dies zeigte sich jetzt wieder einmal in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Mainz, das befannd, dass die Stadt Mainz zu Recht die einem Gastwirt (dem Antragsteller) erteilte Gaststättenerlaubnis unter Anordnung des

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Steuergrüße nach Argentinien

Mal wieder ein untauglicher Versuch der Beitreibung notleidender Argentinienanleihen: Deutsche Vollstreckungsgerichte sind nicht zuständig für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen der Republik Argentinien.

Es kann dabei für den Bundesgerichtshof sowohl dahingestellt bleiben, ob die Immunität der Schuldnerin (der Republik

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Bundesfinanzhof

Beitreibung von Steuerschulden im EU-Ausland

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann die Finanzverwaltung wegen bestehender Steuerschulden ein Beitreibungsersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union richten und welche Möglichkeiten bestehen in Deutschland, Rechtsschutz gegen ein solches Ersuchen zu erlangen? Mit diesen Fragen musste sich aktuell der

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