Kein „Double Irish“ für Apple

Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission hat Irland dem Apple-Konzern unzulässige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. € gewährt.

Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige

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Spekulative Goldgeschäfte

Spekulative Geschäfte mit Gold sind nicht wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerlich unbeachtlich. Ein vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickeltes Steuersparmodell ist kein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b EStG. Gehandeltes Gold ist kein Anlagevermögen im Sinne des § 4

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