Die Entscheidung des Finanzgerichts, das Klageverfahren nicht bis zum Abschluss des gegen einen Zeugen geführten Steuerstrafverfahrens gemäß § 74 FGO auszusetzen, ist regelmäßig nicht verfahrensfehlerhaft.
Gemäß § 74 FGO kann das Gericht, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum
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