Außenprüfung, Steuerhinterziehung – und die Änderungsbefugnis des Finanzamts

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der in § 173 Abs. 2 AO vorgesehenen Einschränkung des Erlasses von Steuerbescheiden nach Durchführung einer Außenprüfung verlangt der Wortlaut der genannten Vorschrift lediglich, dass eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung „vorliegt“. Das ist dann der Fall, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung

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Missverständliche Steuerbescheinigungen – und die verlängerte Festsetzungsfrist

Bei einer irrtümlichen Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen scheidet eine Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO mangels Leichtfertigkeit aus. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um einen angestellte Arzt. Dieser ist Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Zu den Pflichtbeiträgen, die der Höhe nach denen

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Die unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels der Kinder – und die Rückforderung des Kindergelds

Nach § 70 Abs. 2 EStG ist bei einer Änderung der für den Anspruch auf Kindergeld erheblichen Verhältnisse die Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben oder zu ändern. Die Familienkasse hat insoweit keinen Ermessensspielraum. Im hier vom Niedersächsichen Finanzgericht entschiedenen Fall liegt die Änderung der Verhältnisse

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Leichtfertige Steuerverkürzung

Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm aufdrängen musste, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird. Jeder Steuerpflichtige muss sich über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten, die ihn im

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StraBEG-Erklärung bei fehlender Steuerhinterziehung

Eine strafbefreiende Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) ist unwirksam, wenn ihr keine Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit zugrunde liegt. Die durch die Abgabe der Erklärung bewirkte Steuerfestsetzung ist in diesem Fall jedenfalls zur Beseitigung eines Rechtsscheins aufzuheben. Gleiches gilt, wenn das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann. § 10

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Leichtfertige Steuerverkürzung im Binnenmarkt

Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S. von § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann. Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide

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Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen

Gibt der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Bescheinigung eines Versorgungswerks in seiner Einkommensteuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen in einer Höhe an, die das Doppelte der tatsächlichen Aufwendungen beträgt, so ist das Finanzamt nach Kenntnisnahme von der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen auch dann nicht durch die Grundsätze von Treu und Glauben an einer auf §

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Bundesfinanzhof (BFH)

Leichtfertige Steuerverkürzung bei der Veräußerung von Pflanzenöl

Eine die Festsetzungsfrist verlängernde leichtfertige Steuerverkürzung ist gegeben, wenn ein mit Pflanzenölen handelndes Unternehmen, das in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum Pflanzenöle zum Zweck der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe weiterveräußert, in Kenntnis der grundsätzlichen Energiesteuerpflichtigkeit derartiger Energieerzeugnisse sich nicht hinreichend über die den Hersteller der Energieerzeugnisse treffenden

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Erkundigungspflichten eines Kaufmanns

Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über seine Erklärungs- und Anzeigepflichten, die aus der Steuerpflicht folgen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Februar 2009 – II R

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