Die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes ist trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft möglich.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Ehepaar die Durchführung der Stiefkindadoption ermöglicht.
Die Ehefrau beantragt die Adoption
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