Stiefkindadoption in der Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgerichts wird sich derzeit nicht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum Adoptionsrecht der Lebenspartner befassen. Eine entsprechende Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zu § 9 Abs. 7 LPartG wies das Bundesverfassungsgericht jetzt als unzulässig zurück.

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