Bundesfinanzhof (BFH)

Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb – und das Besteuerungsverfahren

Für den Bundesfinanzhof ist zweifelhaft, ob aus § 6b EStG eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach

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Freiwilliger Landtausch in der Flurbereinigung – und die stillen Reserven

Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern -soweit Wertgleichheit besteht-

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Die Abwärtsverschmelzung mit einer ausländischen Anteilseignerin

Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen

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Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens entfällt nicht deshalb rückwirkend, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird. Der Bundesfinanzhof hält damit an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge

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Vermögensverschiebung in die Zebragesellschaft

Überträgt ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft betrieblich beteiligt ist. Stille Reserven sind aufzudecken, wenn ein Besteuerungstatbestand erfüllt wird. Voraussetzung

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Übertragungen an die Schwesterpersonengesellschaft II – Streit im BFH

Auch nach Ergehen des ist es für den Bundesfinanzhof noch „ernstlich zweifelhaft“, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt. Mit diesem im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschlusses stellt sich der IV. Senat des Bundesfinanzhofs offen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die mittelbare Grundstücksschenkung und die §6b-Rücklage

Gemäß §6b EStG dürfen im Rahmen der Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter – unter weiteren Voraussetzungen – Rücklagen gebildet werden. Auch im Rahmen des § 6b EStG gelten, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung. Eine § 6b-Rücklage kann

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Stille Reserven bei der Veräußerung von Anlagegütern

Die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes aufgedeckten stillen Reserven können gemäß § 6b EStG auf ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut übertragen werden. Wird diese Übertragung nicht im selben Wirtschaftsjahr vorgenommen, so kann der Steuerpflichtige eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Die Bildung der Rücklage ist in der Steuerbilanz oder der Anpassungsrechnung

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Bundesverwaltungsgericht

Neues Versicherungsvertragsrecht

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beraten. Die Reform soll den Versicherten deutliche Vorteile bringen. Ihnen müssen zum Beispiel künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus

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Verfassungswidrige Erbschaftsteuer

Die Erhebung der Erbschaftsteuer ist in der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem heute veröffentlichten Beschluss festgestellt. Nach Ansicht des BVerfG ist die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit dem Grundgesetz unvereinbar, da sie

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Neues Versicherungsvertragsrecht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das derzeit geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908 und wurde seitdem immer wieder in einzelnen Punkten überarbeitet. Es soll jetzt einer Gesamtreform unterzogen werden. Der jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf berücksichtigt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Europäische Gesellschaft im Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium hat nun den Entwurf eines „Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (SEStEG) vorgelegt. Den Schwerpunkt des Referentenentwurfs bildet die Umsetzung der Richtlinie 90/434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von

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Stiller GmbH-Gesellschafter und die Kapitalerhaltung

Ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals bestätigt hat, in Bezug auf die Kapitalerhaltungsregeln wie ein GmbH-Gesellschafter zu behandeln, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der GmbH

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Neues Versicherungs-Vertragsrecht

Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2008 gegeben, um Änderungen im Recht der Kapital-Lebensversicherungen vorzunehmen. Dies ist nun Anlass für eine weitgehende Reform des Versicherungsvertragsrechts.

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