Werden die Bedingungen einer straßenrechtlichen Erlaubnis für einen mobilen Hüpfburgpark nicht erfüllt, kann dessen sofortige Stilllegung rechtmäßig sein. Fehlt zudem die erforderliche immissionsschutzrechtliche Ausnahmezulassung und überschreitet der Betrieb die zulässigen Lärmwerte, können die Schutzinteressen der Nachbarschaft die wirtschaftlichen Interessen der
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