Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
Das Heisenberg-Stipendium diente der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es sollte Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professur erfüllen, ermöglichen,
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