Das Gar­ten­cen­ter in der Nach­bar­schaft eines Stör­fall­be­triebs

Der Be­griff des „an­ge­mes­se­nen“ Ab­stands im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Seveso-II-Richt­li­nie 96/82/EG ist ein zwar un­be­stimm­ter, aber an­hand stör­fall­spe­zi­fi­scher Fak­to­ren tech­nisch-fach­lich be­stimm­ba­rer Rechts­be­griff. Die be­hörd­li­che Fest­le­gung des an­ge­mes­se­nen Ab­stands un­ter­liegt der vol­len ge­richt­li­chen Über­prü­fung; ein Be­ur­tei­lungs- oder

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Beeinträchtigung durch Gasspeicherstation

Ein Rahmenbetriebsplan für die Errichtung einer Gasspeicherstation verletzt einen Wohn- und Grundstückseigentümer dann nicht in seinen Rechten, wenn die betreffenden Grundstücke nicht durch unzumutbare Lärm- und Lichtimmission belastet werden und sowohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist, als auch alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen

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