Einem Friedhofsgärtner kann nicht fristlos gekündigt werden, wenn sein Mitarbeiter sich im Umgang mit einer Leiche strafbar gemacht hat. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eines Friedhofsgärtners entschieden. Dieser war für eine Kirchengemeinde im Bergischen Land 25 Jahre tätig. Im September 2016 war er mit der
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