Strafantrag? Verhaltensbedingte Kündigung!

Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende

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Der Strafantrag des Dienstvorgesetzten

Ein öffentlich-rechtlicher Widerrufs- und Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Inhalts der Strafanzeige eines Dienstvorgesetzten (§ 194 Abs. 3 StGB) ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Äußerung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde – über die Mitteilung der Anzeigetatsachen hinaus – nicht ehrverletzend oder in sonstiger Weise

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Druckkündigung

Beruft sich ein Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Drucksituation, so muss er darlegen, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen hat, um die Drucksituation in den Griff zu bekommen. Einem Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung kann das Gericht stattgeben, wenn

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