Halbstrafenaussetzung nach Bewährungswiderruf

Das Erstverbüßerprivileg gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist zeitlich mit der ersten Aussetzungsentscheidung nach tatsächlich verbüßter Strafhaft verbraucht. Nach dem Widerruf einer zuvor gewährten Strafrestaussetzung kann sich der Verurteilte im Zuge einer erneuten Antragstellung auf bedingte Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt auch dann nicht mehr auf das Erstverbüßerprivileg des

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Bewährung und Vollzugslockerungen

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe war jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Der 59 Jahre alte Beschwerdeführer verbüßt wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren war Mitte Juni 2008 abgelaufen. Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 19. Juni 2008 hat das

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