Kommt es bei einer Trunkenheitsfahrt zu einer fahrlässigen Tötung, kann die Verurteilung und Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aufgrund der Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Angeklagten, der sich gegen die Ablehnung des Landgerichts Bielefeld gewehrt hat, seine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der
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