Amtsgericht Aurich

Der nicht ordnungsgemäß zugestellte Strafbefehl

Wird ein Strafbefehl nicht ordnungsgemäß zugestellt, wird die Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Die Frage des Zustellungszeitpunktes ist daher der Frage einer möglichen Verfristung und anschließenden Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist vorgelagert. Bei der Prüfung, ob einem Beschuldigten ein Strafbefehl wirksam zugestellt wurde, sind die Fachgerichte gehalten, den Grundsatz rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens zu landgerichtlichen Verfahren – und die Einspruchsrücknahme

Die Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 StPO hat zur Folge, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht mehr zurückgenommen werden kann. Verbindung eines Strafbefehlverfahrens zu einem landgerichtlichen Strafsache Die Verbindung der beiden Verfahren durch die Strafkammer rechtswirksam gemäß § 4 Abs. 1

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Pfandflasche oder Altglas ?

Pfandglasflaschen, die aus einem Altglascontainer gestohlen worden sind, haben einen so geringen Wert, dass der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt werden kann. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares entschieden, die 18 Glasflaschen entwendet haben. Der Rentner und die Reinigungskraft angelten am 16.10.2016 aus der Kirchseeoner

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Disziplinarverfahren – und die Bindungswirkung des Strafurteils

Nach § 41 Disziplinargesetz des Landes Berlin (DiszG Be) i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das Verwaltungsgericht bindend. Diese Bindungswirkung soll verhindern, dass zu ein- und demselben Sachverhalt unterschiedliche Tatsachenfeststellungen

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Strafbefehl – und die Anordnung der Zustellvolmacht

Kommt die Zustellung eines Strafbefehls im Wege der internationalen Rechtshilfe in Betracht, ist die Anordnung nach § 132 StPO, dass der Angeklagte eine Zustellungsvollmacht zu erheben hat, unverhältnismäßig und damit unzulässig. Ein Verfahren kann nach § 205 StPO vorläufig eingestellt werden, wenn die Zustellung eines Strafbefehls nur mit unverhältnismäßig hohem

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Disziplinarverfahren – und der im Strafbefehl festgestellte Sachverhalt

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürDG sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für die Disziplinarorgane bindend. Diese Regelung ist bei einem Strafbefehl nicht anwendbar, weil ein rechtskräftiger Strafbefehl insoweit einem rechtskräftigen Urteil im Strafverfahren nicht gleichgestellt ist.

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Gerichtliche Aufklärungspflicht im Disziplinarverfahren – und die Bindung an einen Strafbefehl

Die gerichtliche Aufklärungspflicht in Disziplinarverfahren ist durch § 41 DiszG i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG eingeschränkt. Danach sind – sofern kein Lösungsbeschluss erfolgt – die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils für das Disziplinargericht bindend; insoweit ist jedwede neue Ermittlungstätigkeit unzulässig. Sind die tatsächlichen Feststellungen in einem anderen

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Übersetzung des Strafbefehls – und die Einspruchsfrist

Bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist die Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls Voraussetzung für den Lauf der Einspruchsfrist. § 37 Abs. 3 StPO ist im Strafbefehlsverfahren analog anzuwenden. Daher ist dem Angeklagten der Strafbefehl zusammen mit der Übersetzung zuzustellen, wenn ihm nach § 187 Abs. 1 und

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Pflichtverteidigerbestellung im Strafbefehlsverfahren

Die Pflichtverteidigerbestellung nach § 408b StPO ist auf das Strafbefehlsverfahren einschließlich der Einspruchseinlegung beschränkt ist und gilt nicht mehr für die Hauptverhandlung. § 408b StPO bietet für eine Verteidigerbestellung über die Einlegung eines Einspruchs gegen den erlassenen Strafbefehl hinaus keine Rechtsgrundlage. Das Landgericht Waldshut-Tingen teilt die insbesondere in der Rechtsprechung

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MPU wegen Nötigung im Straßenverkehr

Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt war der Fahrer eines BMW Z4 am 2. Oktober 2010 4 auf dem Heimweg von

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Der Bischof und die Volksverhetzung

Fehlt es bei einem Strafbefehl nach § 130 Absatz 3 StGB („Volksverhetzung“) an der relevanten Schilderung des Verbreitungsweges, so sind „wesentliche gesetzliche Merkmale“ des Straftatbestandes nicht dargestellt. Fehlt es an dieser Grundvoraussetzung, muss das Verfahren gemäß § 206a StPO zwingend – vorläufig – eingestellt werden. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Disziplinarverfahren und ausländische Strafurteile

Die Feststellungen eines rechtskräftigen ausländischen Strafurteils haben Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO, wenn das Urteil in Wahrnehmung eines Vorrechts auf Ausübung der konkurrierenden Gerichtsbarkeit durch den Aufnahmestaat nach Art. VII Abs. 3 Buchstabe b NATO-Truppenstatut ergangen ist. Ein ausländisches Strafverfahren ist kein dem deutschen Strafbefehlsverfahren gleichzusetzendes

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