Besetzungsrüge – und der erforderliche Rügevortrag

Eine Besetzungsrüge muss eindeutig erkennen lassen, dass der Angeklagte die von der beschlossenen Besetzungsentscheidung abweichende Besetzung in der Hauptverhandlung, (hier: eine Besetzung mit zwei anstatt der beschlossenen Besetzung mit drei Berufsrichtern) beanstandet. Mit dieser Angriffsrichtung hat der Angeklagte den Einwand der fehlerhaften Besetzung rechtzeitig in der Hauptverhandlung, nämlich bis zu

Artikel lesen

Die weitere Anklage – und der Eröffnungbeschluss in der Hauptverhandlung

Beschließt die Strafkammer in der Hauptverhandlung mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen, dass das Hauptverfahren hinsichtlich einer weiteren Anklage eröffnet wird, die Strafkammer mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist und das Verfahren hinzuverbunden wird, sind der Eröffnungsbeschluss und die Besetzungsentscheidung unwirksam. Ersteres führt zu einem Verfahrenshindernis für den

Artikel lesen

Der verhinderte Beisitzer – und sein „außerordentlicher“ Vertreter

Sind sowohl ein nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständiger Richter wie auch seine planmäßigen Vertreter verhindert, kann die „ad hoc-Bestellung“ eines außerordentlichen Vertreters allenfalls bei Entwicklungen in Betracht kommen, die bei Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans nicht voraussehbar waren. Zwar hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich anerkannt, dass die Bestellung eines „zeitweiligen Vertreters“ mit der Vorschrift

Artikel lesen