Amtsgericht Aurich

Der nicht ordnungsgemäß zugestellte Strafbefehl

Wird ein Strafbefehl nicht ordnungsgemäß zugestellt, wird die Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Die Frage des Zustellungszeitpunktes ist daher der Frage einer möglichen Verfristung und anschließenden Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist vorgelagert. Bei der Prüfung, ob einem Beschuldigten ein Strafbefehl wirksam zugestellt wurde, sind die Fachgerichte gehalten, den Grundsatz rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung

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Bundesgerichtshof

Schiebetermine

Auch wenn in einem Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung Verfahrensvorgänge stattfinden, die als Sachverhandlung anzusehen sind, verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlung nicht die substantielle Förderung des Verfahrens bezweckt, sondern allein die Wahrung der Unterbrechungsfrist im Auge

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Oberlandesgericht München

Der NSU-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht – oder: der BGH darf auch schriftlich entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Beate Zschäpe nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Oberlandesgerichts München und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs richtete. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wurde in der Verfassungsbeschwerde weder dargetan noch ist es aus sich heraus ersichtlich, dass Frau Zschäpe in ihren Rechten auf die

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LG Bremen

Mögliche Verfahrensfehler beim Selbstleseverfahren

Auf etwaige Fehler bei der Anordnung oder der Durchführung des Selbstleseverfahrens kann eine Verfahrensrüge nur dann gestützt werden, wenn zuvor ein Gerichtsbeschluss herbeigeführt worden ist. Hinsichtlich der Anordnung muss Widerspruch nach § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO erhoben werden; ist die vom Vorsitzenden zu bestimmende Art der Durchführung betroffen,

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Landgericht Leipzig

Entbindung eines Schöffen im Strafprozess

Mit der Garantie des gesetzlichen Richters will Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Gefahr vorbeugen, dass die Justiz durch eine Manipulation der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird. Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der

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Amtsgericht Aurich

Vernehmung eines sistierten Zeugen ohne Dolmetscher

Entscheidet sich das Tatgericht aufgrund seiner Aufklärungspflicht dafür, einen von dem Betroffenen mitgebrachten („sistierten“) Zeugen zu vernehmen, so muss es bei Auftreten erheblicher Verständigungsprobleme einen Dolmetscher hinzuziehen. Bricht es hingegen die Vernehmung aufgrund der Verständigungsprobleme ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers ab, so ist der absolute Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5

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Landgericht Bremen

Urteilsfeststellungen im zweiten Rechtsgang

Es ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn der neue Tatrichter keine eigenen Feststellungen trifft, sondern sein Urteil fehlerhaft auf aufgehobene Feststellungen stützt. Soweit der neue Tatrichter Feststellungen trifft, darf kein Zweifel daran gelassen werden, dass es sich um neue, eigenständig getroffene Feststellungen handelt; eine Bezugnahme auf Aktenstellen, wozu auch das frühere

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Der verfristete Wiedereinsetzungsantrag

Gemäß § 45 StPO muss ein fristwahrendes Wiedereinsetzungsgesuch spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wegfall des Grundes, der den Antragsteller an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer Prozesshandlung gehindert hat, angebracht werden. Innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Wiedereinsetzungsgrund machen und darlegen, wann das Hindernis weggefallen ist, das

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Vorführung zur Revisionshauptverhandlung

Die Revisionshauptverhandlung ist gemäß § 337 StPO auf die rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Urteils beschränkt. Persönliche Erklärungen des Angeklagten zur Sachverhaltsaufklärung entgegenzunehmen ist dem Bundesgerichtshof verwehrt. Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten (hier: Verurteilung durch das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe 6 Jahren und 6 Monaten) erfordert

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Der teilweise glaubwürdige Zeuge

Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf. Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen,

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Oberlandesgericht München

Förderung eines Strafverfahrens im Stadium des gerichtlichen Zwischenverfahrens

Der Grundsatz, dass mit dem Erlass oder der Aufrechterhaltung eines Haftbefehls, die einen dringenden Tatverdacht voraussetzen, zugleich Entscheidungsreife hinsichtlich der Eröffnung des Hauptverfahrens eintritt, greift nicht, wenn sich die Anklage auf eine von den bisherigen Haftentscheidungen zum Nachteil des Beschwerdeführers abweichende rechtliche Würdigung des Tatgeschehens (hier: Mord statt Totschlag) stützt.

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Das verspätet zu den Akten gebrachte Urteil – und der Ausfall der Berichterstatterin

Die Urteilsabsetzungsfrist dient der Verfahrensbeschleunigung und soll zugleich die Übereinstimmung der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung sichern. Sie steht nicht zur Disposition des Tatgerichts und darf nur ganz ausnahmsweise wegen unabwendbarer und nicht voraussehbarer Umstände überschritten werden, wobei überstrenge Anforderungen zu vermeiden sind. Ob ein unvorhersehbarer und unabwendbarer

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Der nicht allgemein beeidigte Dolmetscher

Die Rüge, mit welcher der Angeklagte einwendet, der für ihn in der Hauptverhandlung in der Sprache Dari übersetzende Dolmetscher sei nicht beeidigt und daher unter Verstoß gegen §§ 189, 185 Abs. 1 Satz 1 GVG hinzugezogen worden, dringt durch, wenn der Dolmetscher sich in der Hauptverhandlung darauf beruft, er sei

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Unterschrift

Die Unterschrift auf dem Eröffnungsbeschluss

Die Unterschrift des (Vorsitzenden) Richters auf dem Eröffnungsbeschluss muss den Anforderungen entspricht, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine ordnungsgemäße und damit wirksame Unterzeichnung zu stellen sind: Danach muss eine Unterschrift nicht lesbar sein, weshalb Undeutlichkeiten und sogar Verstümmelungen einzelner Buchstaben im Schriftbild unschädlich sind. Es genügt ein individueller

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Mobiltelefon

Das vom Opfer aufgezeichnete Telefongespräch

Gespräche, die Angaben über konkret begangene Straftaten enthalten, gehören nicht zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung. Dass das Landgericht von der durch die Nebenklägerin heimlich gefertigten Audioaufzeichnung des mit dem Angeklagten geführten Telefongesprächs zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht hat, begründet daher nach Abwägung der widerstreitenden Interessen kein Beweisverwertungsverbot. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.

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Schreibmaschine

Verfahrensrügen – und der erforderliche Vortrag

§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verpflichtet den Beschwerdeführer dazu, die den Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen vollständig und so genau anzugeben, dass der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des Vortrags entscheiden kann, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen wären. Die erhobenen Verfahrensrügen einer Verletzung des Beweisantragsrechts

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Das Rechtsgespräch in der Verhandlungspause

Ein während einer Unterbrechung der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch ist mitteilungspflichtig. In einem solchen Fall ist es rechtsfehlerhaft, wenn der Vorsitzende nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht über den wesentlichen Inhalt der zuvor geführten Gespräche unterrichtete. Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1

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Aufklärungsrüge – und das erwartete Beweisergebnis

Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste. Ob dem letztgenannten Erfordernis hinreichend Genüge getan wurde, konnte der Bundesgerichtshof in

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Einziehung – und der Gegenstandswert

Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beantragen. Nach Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene

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Oberlandesgericht München

Sitzungspolizeiliche Anordnungen in Strafsachen – und die Medienöffentlichkeit

Nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Tonund FernsehRundfunkaufnahmen sowie Tonund Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können

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OLG-Entscheidungen in OWi-Sachen

Beschlüsse eines Oberlandesgerichts in Ordnungswidrigkeitssachen können nicht mit der Beschwerde angefochten werden (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG). Einer erweiternden Auslegung des § 304 Abs. 4 StPO steht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der Abstand zu nehmen der vorliegende Fall keinen Anlass

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Die unwirksame Verfahrensverbindung – und ihre Heilung

Ein Verbindungsbeschluss ist rechtsunwirksam, wenn die Verbindung nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betrifft. Denn in einem solchen Fall kann die Verbindung nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden. Erforderlich ist dann vielmehr gemäß § 4 Abs. 2 StPO die Entscheidung

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Das auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsmittel – und die Sicherungsverfahren

Die Rechtsmittelbeschränkung ist wirksam, wenn Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch keine so enge Verbindung aufweisen, dass – ausnahmsweise – eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Teils nicht möglich wäre. Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung. Ein

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Wiedereinsetzung – zur Heilung von Zulässigkeitsmängeln bei Verfahrensrügen

Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Wiederholung einer zunächst vom Verteidiger nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge widerspräche im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens. Könnte ein Angeklagter, dem durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts ein

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Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin – und die Anordnung der Vorführung der Aufzeichnung

Die Entscheidung, die persönliche Vernehmung (§ 250 StPO) einer Zeugin durch Vorführung der BildTonAufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zu ersetzen, muss durch gerichtlichen Beschluss und nicht durch eine bloße Anordnung des Vorsitzenden getroffen werden. Durch den Wortlaut der seit dem 1.09.2013 geltenden Fassung des § 255a StPO ist klargestellt, dass Entscheidungen

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Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin – Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Zeugenvernehmung

Die Entscheidung, die persönliche Vernehmung (§ 250 StPO) einer Zeugin durch Vorführung der BildTonAufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zu ersetzen, bedarf gemäß § 255a Abs. 2 S. 3 StPO einer hinreichenden Begründung. Insoweit ist es unzureichend, wenn die Gründe der Anordnung lediglich die tatsächlichen Voraussetzungen wiedergeben, die die Ermessensentscheidung eröffnen; die

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Anhörungsrüge – und ihre Begründung

Unzulässig ist eine Anhörungsrüge, wenn es ihr an der erforderlichen Begründung fehlt. Dem Begründungserfordernis in § 356a Satz 2 StPO ist nicht nur bei Fehlen jeglicher Begründung, sondern auch dann nicht Genüge getan, wenn die Begründung völlig ungeeignet ist, um einen Gehörsverstoß schlüssig darzutun; dem Fehlen einer Begründung ist eine

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Der nicht begründete Verwerfungsbeschluss

In der unterlassenen Begründung eines Verwerfungsbeschlusses liegt keine Gehörsverletzung. Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht. Die gegen abschließende Entscheidungen des Revisionsgerichts Anwendung findende Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf und kein Rechtsmittel im Sinne des § 34 StPO. Bundesgerichtshof, Beschluss

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Rechtliches Gehör im Haftbeschwerdeverfahren

Das Grundgesetz sichert das rechtliche Gehör im gerichtlichen Verfahren durch Art. 103 Abs. 1 GG. Rechtliches Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist. Der Einzelne soll nicht nur Objekt

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Jugendstrafe – und die frühere Bewährungsstrafe

Nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG ist bei der Ahndung von Straftaten nach Jugendstrafrecht, wenn eine anderweitige, bereits rechtskräftige Verurteilung zu einer Sanktion gemäß § 27 JGG noch nicht erledigt ist, grundsätzlich auf eine einheitliche Rechtsfolge zu erkennen. Die Einbeziehung der früheren Verurteilung darf nur ausnahmsweise unterbleiben, wenn

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Jugendstrafe – und die nicht einbezogene frühere Geldstrafe

Der Strafausspruch über eine einheitliche Jugendstrafe hält der sachlichrechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht nicht stand, wenn in den Urteilsgründen der Vollstreckungsstand hinsichtlich einer früheren Geldstrafe nicht mitgeteilt wird, und das Revisionsgericht daher nicht beurteilen kann, ob die Jugendkammer zu Recht davon abgesehen hat, eine Entscheidung über die Einbeziehung dieser Verurteilung

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