Versuch – und die Strafrahmenwahl

Die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen.

Dabei kommt der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes

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