Die für den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen begangener erheblicher Straftagen erforderliche konkrete Wiederholungs- oder Rückfallgefahr kann sich aus den wiederholt und in kurzen zeitlichen Abständen begangenen Individualdelikten ergeben.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines in der Bundesrepublik
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