Erhebliche Straftaten, die die im Feuerwehrdienst erforderliche besondere Vertrauenswürdigkeit infrage stellen, können einen Ausschluss von der Freiwilligen Feuerwehr rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Antrag gegen den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr abgelehnt. Der 55-jährige Antragsteller aus dem Kreis
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