DNA-Mischspuren – und die Urteilsgründe

Die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist so auszugestalten, dass die Wahrscheinlichkeitsberechnung für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist.

Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen

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BTM-Delikte – und die Urteilsformel

Die ausdrückliche Bezeichnung des Handeltreibens als „unerlaubt“ im Schuldspruch ist entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen.

Darüber hinaus bedarf es beim bewaffneten Handeltreiben nicht des Zusatzes „in nicht geringer Menge“, denn der Qualifikationstatbestand

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