Eine außergewöhnlich umfassende und nachhaltige Aufklärungshilfe nach § 46b StGB kann selbst bei einer Steuerhinterziehung mit Schäden in dreistelliger Millionenhöhe ausnahmsweise eine noch bewährungsfähige Freiheitsstrafe rechtfertigen.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Rechtsanwalts zu einer Freiheitsstrafe
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