Mit der Unerreichbarkeit eines Zeugen im Falle einer mehrmonatigen ergebnislosen Fahndung auf Grund eines (internationalen) Haftbefehls hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Strafverfahren vor dem Landgericht Hannover: Dem Angeklagten wurden Betäubungsmittelgeschäfte zur Last gelegt, bei denen er unter Einsatz des Encro-Chat-Accounts „o. “ unter anderem
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