LG Bremen

Verwertung von Urkunden im Selbstleseverfahren

Eine Revisionsbegründung, in der unzutreffend zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vorgetragen wird, bietet keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Begründetheit der erhobenen Rüge.

Eine Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Urkunden im Selbstleseverfahren beanstandet wird, weil die Feststellung  zum Abschluss

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Zeit

Frist zum Stellen von Beweisanträgen

Bestimmt der Vorsitzende des Tatgerichts nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen, steht einer Bescheidung von nach deren Ablauf gestellten Beweisanträgen im Urteil nicht grundsätzlich entgegen, dass wieder in die Beweisaufnahme eingetreten

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LG Bremen

Vom Strafverfahren zum Sicherungsverfahren

Im Sicherungsverfahren tritt an die Stelle einer Anklageschrift die Antragsschrift nach § 414 Abs. 2 StPO. Sie ist Prozessvoraussetzung, die nicht durch eine Anklageschrift ersetzt werden kann.

Auf eine die Durchführung des Strafverfahrens bezweckende Anklageschrift darf das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren

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Oberlandesgericht Stuttgart

Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

Zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel ist nach Anklageerhebung ausschließlich der Vorsitzende des Gerichts zuständig; nicht erledigte Beschwerden gegen insoweit ergangene Beschlüsse des Ermittlungsrichters sind ihm deshalb zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Im vorliegenden Fall befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft aufgrund

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Landgericht Stuttgart

Der fehlende Übernahmebeschluss

Ein ordnungsgemäßer Übernahmebeschluss muss schriftlich abgefasst werden.

Die Entscheidung des höheren Gerichts über die Übernahme gemäß § 225a StPO ergeht in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung.

Die Form des Übernahmebeschlusses, der den Eröffnungsbeschluss insoweit abändert, als er

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Verhandlungstisch

Die Akten des Strafverfahrens wegen der Tötung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und die Überlassung an den Untersuchungsausschuss

Wenn der Untersuchungsausschuss, der bezüglich der Tötung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung der Angeklagten Stephan E. und Markus H. durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufklären soll, die Akten schon während

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Vernehmung einer Vertrauensperson

Angesichts der erheblichen Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit und des hohen Ranges dieser Rechtsgüter ist es nicht zu beanstanden, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Schutz einer Vertrauensperson ein höheres Gewicht als den Interessen der Angeklagten und dem staatlichen Interesse

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