LG Bremen

Der unerreichbare Zeuge

Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass

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LG Bremen

Der nicht beschiedene Beweisantrag

Der fehlende Gerichtsbeschluss, der zur (ablehnenden) Bescheidung eines Beweisantrags erforderlich ist, kann nicht durch den in der Hauptverhandlung verlesenen Vermerk des Vorsitzenden ersetzt werden, aus dem sich nur ergibt, dass die Zeugin nicht geladen werden konnte, weil sie ausweislich der

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Blitzer – aber nur mit Rohmessdaten

Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.

Gibt es keine zwingenden Gründe, Rohmessdaten nicht zu speichern, und erlaubt ihre Speicherung, das Ergebnis

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Bücherregal

Revisionsbegründung – und die fehlende Seite

Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Wiederholung einer zunächst von Verteidigern nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge widerspräche im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens.

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Gerichtsstand des Ergreifungsorts

Der Gerichtsstand des Ergreifungsorts gemäß § 9 StPO wird unabhängig davon begründet, ob der Haftbefehl, auf dessen Grundlage der Beschuldigte vorübergehend festgenommen wurde, durch das örtlich zuständige Gericht erlassen worden war.

Ergreifung ist jede befugte und gerechtfertigte Festnahme durch Beamte

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Aktenwagen

Die Kognitionspflicht des Gerichts

Kognitionspflicht gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird.

Der Unrechtsgehalt der Tat muss ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte Bewertung ausgeschöpft werden, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

Fehlt

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