Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die von griechischen Behörden ersuchte Auslieferung eines in Griechenland zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilten Afghanen zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Der Auslieferung des unerlaubt nach Deutschland
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