Weisungen für einen Sexualstraftäter

Aufgrund der hohen Rückfallgefahr für höchste Rechtsgüter können entsprechende Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter geboten sein. Diese Weisungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und hinreichend bestimmt sein, so dass der Betroffene Erlaubtes von Unerlaubten unterscheiden kann.

So die

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Rechtsschutz im Strafvollzug

Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dabei fordert Art.19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch

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