Fesselung bei der Vorführung eines Maßregelpatienten

Eine Fesselung im Rahmen einer Vorführung, allein aus allgemeinen Sicherheitserwägungen oder zur Vorbeugung einer möglich erscheinenden Flucht, ist bei nach § 63 StGB untergebrachten Maßregelpatienten mangels Vorhandenseins einer entsprechenden Gesetzesgrundlage unzulässig. Für die Fesselung eines im Maßregelvollzug Untergebrachen im Rahmen einer Vorführung aus Gründen der Sicherheit bzw. zur Vermeidung eines

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Rechtsschutz gegen Maßnahmen im Maßregelvollzug

Unter den Begriff der Maßnahme (§ 7 Abs. 5 MRVG NRW, § 109 StVollzG) fällt jedes vollzugsbehördliche Handeln, das im Einzelfall auf die Gestaltung von Lebensverhältnissen mit zumindest auch rechtlicher Wirkung gerichtet ist. Die Maßnahme muss auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet sein. Allgemeine Regelungen – wie hier –

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Gefangenenpost in Runenschrift

Wird Gefangenenpost (teilweise) in Runenschrift verfasst, kann der Anhaltegrund des § 31 Abs. 1 Nr. 6 StVollzG vorliegen, weil der inkriminierte Brief wegen der Verwendung von Runen teilweise „unlesbar“ war. Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist im Gesetz nicht geregelt. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Schriftart im

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Anstaltskleidung

Die Vollzugsbehörde ist verpflichtet, dem Antragsteller auf dessen Verlangen Unterwäschegarnituren und Socken in einem Maße bereitzustellen, welches einen täglichen Wechsel erlaubt. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 StVollzG trägt der Gefangene Anstaltskleidung, womit die Verpflichtung der Vollzugsbehörde einhergeht, entsprechende Kleidung in dem erforderlichen Maß bereitzustellen. Ob die Versorgung mit

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Zulässigkeit einer Organisationshaft

Eine gesetzwidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt bei der sog. Organisationshaft vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt. Die von Verfassungs wegen noch vertretbare Organisationsfrist kann dabei nur im jeweiligen Einzelfall

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Verbale Auseinandersetzungen im Strafvollzug

Einfache, auch im Leben in Freiheit vorkommende Formen verbaler Auseinandersetzung (unter Gefangenen), rechtfertigen keine Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen § 82 Abs. 1 S. 12 StVollzG, so lange nicht dadurch die Abläufe in der Anstalt, wie etwa der Produktionsprozess im Anstaltsbetrieb, oder die Sicherheit (etwa aufgrund der Gefahr von Zusammenrottung anderer

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Erwachsenenfilme im Strafvollzug

Für das Oberlandesgericht Hamm ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Strafgefangenen der Besitz bzw. Erwerb von Medien, die lediglich eine sog „FSK18“-Freigabe besitzen, nicht gestattet wird. Soweit aus den veröffentlichten Entscheidungen der Oberlandesgerichte ersichtlich, hat letztmalig das Oberlandesgericht Koblenz) mit eingehender Begründung zu der hier maßgeblichen Frage Stellung genommen

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Sachfremde Erwägungen bei der medizinische Versorgung im Strafvollzug

Lässt sich der Anstaltsarzt einer Justizvollzugsanstalt bei der Behandlung eines Gefangenen nicht ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten leiten, vielmehr von insoweit sachfremden Erwägungen (Sanktionierung des Gefangenen für vermeintliches Fehlverhalten gegenüber dem medizinischen Personal; Motivierung des Gefangenen zu Wohlverhalten), und setzt er ein solches Verhalten entgegen einer gerichtlichen Anordnung hartnäckig fort, kann

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Telefonate in der Sicherungsverwahrung

§ 26 SVVollzG NW betrifft sowohl eingehende wie ausgehende Telefonate. In wie weit dem Sicherungsverwahrten zu gestatten ist, von außerhalb der Anstalt zurückgerufen zu werden, richtet sich nach den allgemeinen Regeln. In § 26 SVVollzG NRW ist bestimmt, dass dem Untergebrachten zu gestatten ist, Telefongespräche durch Vermittlung der Einrichtung zu

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Sichtung der Anwaltspost im Maßregelvollzug

„Zwingende Gründe“ i.S.V. § 7 Abs. 5 MRVG NW sind solche, die die Durchsuchung gerade bei dem konkreten Betroffenen (seinem Raum, seinen Sachen, seinem Körper) rechtfertigen, wobei es gleichgültig ist, ob diese Gründe in der Person des Betroffenen gegeben oder sonstiger Natur sind. Es handelt sich um eine besonders hohe

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Hilfe zur Schuldenregulierung im Strafvollzug

Für die Frage, wie die Justizvollzugsanstalt dem jeweiligen Gefangenen bei den bedeutsamen rechtlichen und sozialen Fragestellungen Beratung ermöglicht bzw. wie ihm zu helfen ist, die Schulden zu regulieren, hat sie einen Beurteilungsspielraum. § 41 Abs. 2 JVollzGB III begründet keinen subjektiven Rechtsanspruch auf einzelne konkrete; vom Gefangenen zu bestimmende Leistungen

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Auslagenerstattung auf das Eigengeldkonto des Strafgefangen

Werden einem Strafgefangenen nach Obsiegen in einem gerichtlichen Verfahren von der Landeskasse notwendige Auslagen (konkret: Portokosten) erstattet, sind diese auch dann dem Eigengeldkonto gutzuschreiben, wenn die entsprechenden Aufwendungen zuvor vom Hausgeldkonto bestritten worden waren. Das Buchen der maßgeblichen Gelder auf dem Eigengeldkonto entspricht der gesetzlichen Systematik der §§ 45 ff

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Übergabe von Schuhen zwischen Strafgefangenen

Bei der Beurteilung, ob ein Gefangener Bekleidungsgegenstände von einem anderen Gefangenen (Sachen) annehmen darf, muss das Recht des Gefangenen auf das Tragen eigener Kleidung mitberücksichtigt werden. Nach § 76 Abs. 1 NJVollzG darf der Gefangene Sachen nur mit Erlaubnis der Vollzugsbehörde in Gewahrsam haben, annehmen oder abgeben. Auf die Frage

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Vorschuss auf das Taschengeld eines Strafgefangenen

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass Taschengeld nach § 43 NJVollzG erst rückwirkend für den Bezugsmonat, in dem Bedürftigkeit bestand, gewährt wird. Mangels gesetzlicher Regelung liegt es grundsätzlich im Ermessen der Anstalt, bedürftigen Gefangenen auf deren Antrag im Hinblick auf zu erwartendes Taschengeld zu Beginn des Bezugsmonats einen Vorschuss

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Strafvollzug bei drohender Sicherungsverwahrung

Bereits das Wecken und Fördern der Mitwirkungsbereitschaft des Strafgefangenen ist Aufgabe und Bestandteil der therapeutischen Behandlung, um den drohenden Vollzug einer Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Diese muss eine psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlung beinhalten, die auf den Gefangenen zugeschnitten ist, soweit standardisierte Angebote nicht Erfolg versprechend sind. Nach § 66c Abs.

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Der nichtrauchende Gefangene in der Raucherzelle

Ein Gefangener und Nichtraucher darf nur in einer Gemeinschaftszelle mit anderen Nichtrauchern untergebracht werden. Soll ein Nichtraucher in eine Raucherzelle gelegt werden, ist zuvor eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Nichtrauchers einzuholen. In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall verbüßt der Strafgefangene eine mehrjährige Haftstrafe in einer süddeutschen Justizvollzugsanstalt. Um einen

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Die Vorstrafen des Stellenbewerbs im Justizvollzug

Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind, braucht ein Stellenbewerber auf die pauschale Frage nach dem Vorliegen von Vorstrafen auch dann nicht anzugeben, wenn er sich um eine Stelle im Justizvollzugsdienst bewirbt. InhaltsübersichtKeine Anfechtung wegen arglistischer Täuschungkeine IrrtumsanfechtungKeine ordentliche Kündigung Keine Anfechtung wegen arglistischer Täuschung[↑] Eine arglistige Täuschung iSv. § 123

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Rechtsschutz gegen den bei der Ausweisung erlassenen Vollstreckungshaftbefehl

Die Überprüfung eines mit Auslieferung oder Ausweisung erlassenen Vollstreckungshaftbefehls dürfte nicht der Strafvollstreckungskammer obliegen, sondern dem Oberlandesgericht im Justizverwaltungsstreitverfahren. Auch bei gleichzeitigen Einwendungen gegen eine Nachholung der Strafvollstreckung und gegen den nach § 456a Abs. 2 S. 3 StPO erlassenen Vollstreckungshaftbefehl ist für die letztere Entscheidung allein der Rechtsweg gemäß

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Korrespondenz eines Strafgefangenen mit einer Bundestagsfraktion

Eine parlamentarische Fraktion ist kein „Organ“ der Volksvertretung. Die Korrespondenz eines Strafgefangenen mit einer Fraktion unterliegt daher dem Überwachungsverbot des § 29 Abs. 2 StVollzG (in Sachsen: § 33 Abs. 4 SächsStVollzG). Mit dieser Entscheidung stellt sich das Oberlandesgericht Dresden gegen die gegenteilige Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Das Hanseatische

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Kriterien der ärztlichen Behandlung eines Untersuchungshäftlings

Eine angemessene ärztliche Behandlung eines Inhaftierten ist nur dann gegeben, wenn ärztliche Entscheidungen ausschließlich auf der Basis medizinischer Erwägungen (Indikation/Nichtindikation) getroffen werden. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall dem Verlegungsantrag eines Inhaftierten entsprochen. Der 40-jährige Angeklagte aus Porta-Westfalica befindet sich seit November 2013 in Untersuchungshaft. Im

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Kumulation von Strafvollzug und Maßregelvollzug – und der vollstreckungsrechtliche Härtefall

Die Maßgaben der verfassungsgerichtlichen Weitergeltungsanordnung zur Bestimmung eines vollstreckungsrechtlichen Härtefalls vom 27.03.2012 entziehen sich einer schematischen Anwendung. Im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bundesverfassungsgericht benannten Prüfkriterien ist im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug einen mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot unvereinbaren Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des

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Kindergeld für das inhaftierte behindertes Kind

Die Behinderung eines Kindes ist für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht ursächlich, wenn es sich in Untersuchungs- und anschließender Strafhaft befindet, selbst wenn die Straftat durch die Behinderung gefördert wurde. Ein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, besteht unter den weiteren -hier nicht streitigen-

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Betreuervergütung für einen Untersuchungshäftling

Eine Untersuchungshaft begründet regelmäßig keinen gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen in einem Heim i.S.d. § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG. Zwar erfüllt auch eine Justizvollzugsanstalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Voraussetzungen für eine Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG. Jedoch hat der Betroffene im hier maßgeblichen

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Zeiten einer Maßregelunterbringung in der Strafzeitberechnung

Die Dauer einer Maßregelunterbringung ist auf die ersten zwei Drittel einer parallel verhängten Freiheitsstrafe anzurechnen. Eine Anrechnung als Organisationshaft auf das letzte Drittel kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Vollzugsbehörde ihren mit der Maßregelanordnung verbundenen Behandlungsauftrag (§§ 1, 8 Nds. MVollzG) trotz der erfolgten Aufnahme des Verurteilten offensichtlich erkennbar

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Erwerbsminderungsrente nach der Strafhaft

Eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt u.a. voraus, dass im Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung von den letzten fünf Jahren drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung (oder Tätigkeit) belegt sind, § 43 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB VI. Dieser maßgebliche Fünf-Jahres-Zeitraum verlängert sich nicht um die

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Menschenwürde – und die Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklagen

Über eine Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht ohne Weiteres bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden. In Fällen der Menschenwürdeverletzung bedarf die Ablehnung einer Geldentschädigung in der Regel einer Prüfung und Abwägung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren, da die Schwelle zur Entschädigungspflicht generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen

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Anrechnung von Untersuchungshaft bei Vorwegvollstreckung einer Unterbringung

Wird nach Verbüßung von Untersuchungshaft neben einer Frei-heitsstrafe die (nach § 67 Abs. 1 StGB vor der Freiheitsstrafe zu vollstreckende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ange-ordnet, so ist zunächst die vor Rechtskraft vollzogene Untersu-chungshaft anzurechnen. Sodann ist die Zeit des Vollzugs der Maß-regel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das

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Taschengeld für Schwerbehinderte im Strafvollzug

Die Mehrbedarfsregelung des § 30 Abs. 1 SGB-XII ist bei der Bemessung von Taschengeld für Strafgefangene nach § 43 NJVollzG nicht anzuwenden. Es erfolgt daher keine Erhöhung des Taschengeldes im Strafvollzug bei Schwerbehinderung. Gemäß § 43 NJVollzG ist einem Gefangenen auf Antrag ein angemessenes Taschengeld zu gewähren, soweit er unverschuldet

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Elterngeld und Inhaftierung

Ein möglicher Anspruch nach dem Bundes­elterngeld- und Elternzeitgesetz wird von einem Leben in einem Haushalt abhängig gemacht. Die Justizvollzugsanstalt als öffentliche Einrichtung ist kein Haushalt in diesem Sinne. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Mutter, die mit ihrem Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung des geschlossenen

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Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum

Der Personalrat eines Universitätsklinikums ist nicht zur Mitbestimmung berechtigt, wenn Strafgefangene dort eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Anstaltsleitung zugewiesen wurde. Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschäftigt aufgrund eines Vertrages mit einer Justizvollzugsanstalt Strafgefangene mit Hilfsarbeiten im Bereich der Gartenpflege und der Logistik. Der Personalrat des Klinikums sieht in der Aufnahme

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Die mit Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen

Auch die Grundrechte Gefangener dürfen nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes und nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingeschränkt werden. Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise bedeckten Körperöffnungen

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Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

Dem Inhaftierten, der menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt ist, steht kein Entschädigungsanspruch nach Art. 5 Abs. 5 EMRK zu. Art. 5 EMRK bezieht sich grundsätzlich nur auf die Freiheitsentziehung als solche, nicht auf die Modalitäten des Vollzugs der Haft. Unzumutbare Haftbedingungen werden ausschließlich von Art. 3 EMRK erfasst. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes

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Entschädigung wegen menschenunwürdigen Vollzugs der Strafhaft

Trotz der Unterbringung eines Strafgefangenen in einem 5,3 m² großen Einzelhaftraum mit einer räumlich nicht abgetrennten Toilette steht dem Strafgefangenen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine einer Entschädigung wegen menschenunwürdigen Vollzugs der Strafhaft zu, wenn er es unterlässt, sich bereits während des Strafvollzugs gegen diese Unterbringung zu wehren. Der im Bereich

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Speicherung von Bildaufzeichnungen kameraüberwachter Besuche im Strafvollzug

Die vorübergehende Speicherung von Bildaufzeichnungen kameraüberwachter Gefangenenbesuche durch die Vollzugsbehörde zu dem Zweck, nachträglich Verstöße oder Vorfälle aufklären zu können, die nicht durch zeitgleiche Überwachung festgestellt werden konnten, ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt nach § 191 Abs. 1 und Abs. 2 NJVollzG gerechtfertigt Die gesetzliche Ermächtigung

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Ein Einzel- oder Mehrbettzimmer im Justizvollzugskrankenhaus?

Die Regelung des Strafvollzugsgesetzes, nach der Gefangene grundsätzlich in Einzelhafträumen und nur in Ausnahmefällen in Gemeinschaftshafträumen unterzubringen sind, gilt nicht für den Aufenthalt in einem Justizvollzugskrankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung des Strafvollzuges. Denn in außervollzuglichen Krankenhäusern ist eine Unterbringung in Mehrbettzimmern auch der Regelfall. Insoweit hat der Gesetzgeber die Strafgefangenen gegenüber

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Besitz szenetypischer und Gewalt verherrlichender Kleidung im Strafvollzug

Der Besitz von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie zur radikalen rechten Szene bekundenden Kleidungsstücken ist fraglos geeignet, die Sicherheit und Ordnung einer Justizvollzugsanstalt zu beeinträchtigen, und kann daher untersagt werden. Nach Maßgabe der §§ 100 NJVollzG, 48 VwVfG kann eine begünstigende Vollzugsmaßnahme zurückgenommen werden, wenn diese rechtswidrig war. Zwar berechtigt

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Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

Mit den Voraussetzungen einer externen psychotherapeutischen Behandlung eines Gefangenen und der Gewährung damit verbundener Vollzugslockerungen hatte sich aktuell das Kammergericht in Berlin zu befassen: Rechtsgrundlage für die Zulassung einer externen psychotherapeutischen Behandlung und die Gewährung damit verbundener Ausgänge oder Ausführungen ist § 58 StVollzG und nicht § 11 StVollzG. Das

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Sex hinter „schwedischen Gardinen“

Die vorläufige Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten ist rechtmäßig, wenn der Beamte in gravierender Form gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Das ist bei einer sexueller Beziehung zu einer Gefangenen der Fall. Dieses Verhalten des Beamten belegt eine gravierende und mit den Sicherheitsbelangen im Strafvollzug nicht zu vereinbarende völlige Pflichtvergessenheit. Zu dieser Entscheidung

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Rechtsschutz im Strafvollzug

Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dabei fordert Art.19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf

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Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges

Die Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges nimmt heute ihre Arbeit auf. Sie erteilt personenbezogene Auskünfte zu Gefangenen und Serviceauskünfte zu den Berliner Justizvollzugsanstalten. Angehörige von Gefangenen, Opfer von Straftaten, Rechtsanwälte aber auch staatliche Stellen können von nun an ihre Anfragen an die Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges richten und müssen

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Untersuchungshaft und der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs

Sitzt der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft, ist für die Anordnung von Beschränkungen, die dem Beschuldigten aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft aufzuerlegen sind, gemäß § 126 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bis zur Anklageerhebung auch dann zuständig,

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Entwurf für ein neues Landesstrafvollzugsgesetz

Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungszuständigkeit zum Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Wie zuvor schon beim Jugendstrafvollzugsgesetz und dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat nun eine Arbeitsgruppe der Justizverwaltungen der 10 Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen gemeinsamen Entwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz

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Der chronisch herzkranke Strafgefangene

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten gebieten grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Das bedeutet auch, dass rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen zu vollstrecken sind. Das Gebot,

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7 Tage nackt in der Sicherheitszelle

Die siebentägige Unterbringung eines Häftlings in einer Sicherheitszelle ohne Bekleidung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In seinem jetzt verkündeten Kammerurteil im Verfahren „Hellig gegen Deutschland“, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) der

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Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen

Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig. Damit billigte der Bundesgerichtshof die Auffassung des Landgerichts Bochum, die Pfändung möglicher Ansprüche des Schuldners gegen das Land auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Justizvollzugsanstalten des Landes stelle ebenso wie die Aufrechnung gegen einen solchen Anspruch

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Kostenzusage für die Drogentherapie eines Strafgefangenen

Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, einem Häftling bereits während der Haft eine Zusage für eine stationäre Drogentherapie zu erteilen, wenn sich eine solche Zusage auf die Strafaussetzung zur Bewährung nach 2/3 der Haftzeit auswirken kann. In dem hier vom Sozialgericht Fulda in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschiedenen Fall verbüßte der

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