Beitragsvorenthaltung – und die Strafzumessung

Der Schuldumfang bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Abs. 1 und 2 StGB im Rahmen von illegalen, aber versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestimmt sich nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoentgelt und der hieran anknüpfenden Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28d

Artikel lesen
Messer & Blut

Der mißglückte Haarschnitt

Es ist rechtsfehlerhaft, strafschärfend zu berücksichtigen, dass zwischen dem Anlass der Tat – einem mißglücktem Haarschnitt – und dem Zustechen mit einem Messer ein eklatantes Missverhältnis bestand, obwohl die – rechtsmedizinische – Sachverständige insbesondere die Unfähigkeit des Angeklagten,   sich

Artikel lesen