Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten, vorgenommen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt den Eilantrag eines Unternehmens abgelehnt, das entsprechende Behandlungen vorerst weiter anbieten wollte. Nach der seit dem 31.
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