Leukämie eines Bundeswehr-Funkers

Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung, so ist dies zu entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Dieser ursächliche Zusammenhang muss mit Wahrscheinlichkeit vorliegen. Besteht in der medizinischen Wissenschaft

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Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung

Die Bundesregierung geht zum Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms davon aus, dass die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung ausreichend sind. Das geht aus einer Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die Forschungsergebnisse hervor.

Wie sich aus den Bewertungen durch das

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