Im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“ ist die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten ohne Erfolg geblieben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Landgerichts Berlin und das nachfolgende Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs richtete.
Der von den Strafgerichten verurteilte
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