Stationsungebundenes Carsharing stellt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Die Antragstellerinnen bieten in Berlin stationsungebundenes Carsharing mit Pkw an. Ihren Kunden stellen sie die Pkw ohne feste Abhol- oder Rückgabestationen zur Verfügung. Die Kunden mieten die auf öffentlichem Straßenland abgestellten Pkw dabei über eine App,
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