Die Schneeräumpflicht darf bei einseitigen Gehwegen auf direkte Anlieger des Gehwegs beschränkt werden.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jetzt den Antrag eines Straßenanliegers abgewiesen, eine Bestimmung in der neugefassten Streupflichtsatzung der Gemeinde Simonswald (Landkreis Emmendingen) vom 17.04.2013 für unwirksam zu
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