Schneeräumpflicht bei einseitigen Gehwegen

Die Schneeräumpflicht darf bei einseitigen Gehwegen auf direkte Anlieger des Gehwegs beschränkt werden.

So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jetzt den Antrag eines Straßenanliegers abgewiesen, eine Bestimmung in der neugefassten Streupflichtsatzung der Gemeinde Simonswald (Landkreis Emmendingen) vom 17.04.2013 für unwirksam zu

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Alter schützt vor Kehren nicht!

Auch für Anlieger im hohen Lebensalter besteht nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz eine Pflicht zur Straßenreinigung.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ist die 95-jährige Antragstellerin Eigentümerin eines Grundstücks, das an einem dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg in Berlin-Charlottenburg

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Schneeräumen auf dem Gehweg

Die Fahrbahnmitte bildet die natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten. Die Verpflichtung eines Anliegers zum Winterdienst umfasst nicht den Gehweg vor dem Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall einer Anliegerin aus

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Der Neubau einer Straße

Werden die Immissionsrichtwerte der Lärmschutzverordnung sowohl tags als auch nachts eingehalten und die Schadstoffbelastung im Rahmen der aktuellen immissionsschutzrechtlichen Verordnungen beachtet, ist bei der Planfeststellung zum Neubau einer Straße weder ein Abwägungsfehler unterlaufen noch liegt ein Verstoß gegen das Prinzip

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Die Multigenerationenbank

Ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen der verkehrlichen Kommunikationsmöglichkeiten durch Nutzung der Fußgängerzone als Kommunikationsmittel steht dem Anlieger nur zu, wenn die angemessene Nutzung des Grundeigentums nicht mehr gewährleistet ist. Eine Pflicht der Straßenbaubehörde, den Ausbau seiner öffentlichen Straßen an den Sondernutzungswünschen

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Der Grenzabstand von Straßenbäumen

Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf Entfernung von Straßenbäumen unter Berufung auf einen zu geringen Abstand zu ihrem Grundstück, da Straßenbäume nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz keinen Grenzabstand einhalten müssen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in dem hier vorliegenden

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