Das irrtümliche Fällen von Bäumen, die auf fremdem Grund stehen, ist von der Haftpflichtversicherung gedeckt. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers entschieden, der den Schaden für von ihm gefällte Bäume von seiner Haftpflichtversicherung beglichen haben wollte. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis
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