Drei Linden zu fällen

Im Bereich artenschutzrechtliche Verbote und Befreiungen sind gerichtliche Rechtsbehelfe für anerkannte Naturschutzvereinigungen gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist eine Naturschutzvereinigung nicht befugt, die Unterlassung des Fällens von Bäumen einzuklagen.

So hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden, mit

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Die Allergie gegen Straßenbäume

In Rheinland-Pfalz müssen Straßenanlieger nach dem Landesstraßengesetz die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen und die Maßnahmen zu ihrer Unterhaltung oder Ergänzung dulden. Die objektive Nutzbarkeit eines Anliegergrundstücks an einer mit Birken am Straßenrand bepflanzten Straße

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Die beschnittenen Straßenbäume

Schadensersatz ist zu leisten, wenn Straßenbäume ohne Erlaubnis nicht nur im Rahmen ihres sogenannten Lichtraumprofils beschnitten werden, sondern die Schnittmaßnahmen weitreichender sind und auch große Starkholzäste betreffen. Derartige Schadensersatzansprüche des Bundes kann auch ein Bundesland im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung

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Der Grenzabstand von Straßenbäumen

Anlieger einer Straße haben keinen Anspruch auf Entfernung von Straßenbäumen unter Berufung auf einen zu geringen Abstand zu ihrem Grundstück, da Straßenbäume nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz keinen Grenzabstand einhalten müssen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in dem hier vorliegenden

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