Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht zu beanstanden.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wurde der Miteigentümer eines mit Eigentumswohnungen bebauten Grundstücks im Stadtgebiet von Hofheim am Taunus zu einer
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