Die Erlaubnis zum ambulanten Straßenhandel (Pingelschein) darf unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen werden, wenn entgegen der Erlaubnis kein ambulanter Handel im Umherziehen stattfindet, sondern ein „befristeter ortsfester Handel“ ausgeübt wird. So hat das Verwaltungsgericht Hannover in den hier vorliegenden Fällen zweier Straßenhändler entschieden, die gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs
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