Anwohner einer Kreisstraße, die dem zwischenörtlichen Durchgangsverkehr dient, müssen einen Verkehr hinnehmen, der die maßgeblichen Lärmgrenzwerte etwas überschreitet.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall ein LKW-Durchfahrtsverbot abgelehnt. Drei Anwohnern der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen
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