Die spätere Verkehrsentwicklung macht eine der Planfeststellung zugrunde liegende Prognose nicht rückwirkend rechtswidrig. Die Nichtigkeit eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kommt nur bei einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler in Betracht.
Der geplante Neubau der Bundesstraße 49 als Ortsumgehung von Reiskirchen und
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