Brandenburger Tor

Silvester am Brandenburger Tor

Ein Bündnis von Kulturschaffenden hat keinen Anspruch, die Silvesterfeier des Berliner Senats am Brandenburger Tor wegen einer eigenen geplanten Kundgebung vorzeitig zu stoppen.

Die Antragsteller in dem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren vertreten das Bündnis „Rettung Silvester am Brandenburger Tor

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Fahrradstraße in Freiburg

Modalfilter zur Verkehrsregulierung

Die Einrichtung eines sog. Modalfilters (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge durch Poller und Abbiegegebote) in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte ist nach einer Entscheidung des Verwatlungsgerichts Berlin rechtmäßig. 

Die Tucholskystraße in Berlin-Mitte verbindet als Nebenstraße die Hauptverkehrsstraßen Torstraße und Oranienburger Straße.

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Verkauf traditioneller fastnachtlicher Zugplaketten

Der aus Bauchläden betriebene Verkauf von sogenannten „Zugplaketten“ zur Finanzierung eines Rosenmontagszugs durch einen Fastnachtsverein kann als traditionelles Element zum Erscheinungsbild von Straßen gehören, so dass es unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gerechtfertigt ist, abweichend von der ansonsten geübten Verwaltungspraxis eine Sondernutzungserlaubnis zum

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BierBike

Die Nutzung eines BigBikes im öffentlichen Straßenraum stellt keinen Gemeingebrauch, sondern eine verkehrsfremde und damit erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall wendet sich der Kläger gegen eine wegerechtliche Ordnungsverfügung, mit der ihm der Betrieb sogenannter

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Folgenbeseitigungsanspruch und Verjährung

Der An­spruch des Ei­gen­tü­mers ge­gen­über dem ho­heit­li­chen Stö­rer, die zu Be­sei­ti­gung der Stö­rung not­wen­di­gen Maß­nah­men zu dul­den, un­ter­liegt nicht der Ver­jäh­rung.

Die hier in Rede stehende unstreitig rechtswidrige Überbauung führt zur Beeinträchtigung von Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs.

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Die Sperrzone für Pingler

Eine der Erlaubnis zum ambulanten Straßenhandel (Pingeln) beigefügte Auflage über eine 250 m-Sperrzone um große Veranstaltungen, Märkten und Schulstandorten ist straßenrechtlich unzulässig. Zur Wahrung einer Abgrenzung zwischen verschiedenen Sondernutzungen des Straßenraums ist keine 250 m-Bannmeile notwendig.

Mit dieser Begründung hat

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Imbissstand oder Waffelbude

Eine Gemeinde kann in Niedersachsen nicht per Sondernutzungssatzung für ihren Innenstadtbereich Imbissstände verbieten, aber gleichzeitiig Waffelbuden erlauben.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück festgestellt, dass die Stadt Lingen die Aufstellung eines Imbissstandes im Innenstadtbereich Lingen zu Unrecht verboten

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Die falsch aufgehängten Wahlplakate

Auch eine politische Partei muss sich bei der Anbringung ihrer Wahlplakate an gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen halten, wenn sie nicht deren kostenpflichtige Entfernung riskieren will. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Dresden die Klage des Kreisverbands einer im Bundestag sowie

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Der Baumaschinenpark an der Landstraße

Bei der Errichtung von Gebäuden muss an Landes- und Bundesstraßen im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regelmäßig ein bestimmter Abstand von der Straße eingehalten werden. Dieses Anbauverbot gilt auch für Erweiterungsbauten.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt entschiedenen

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