Der Straßenverkauf ist nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Auch der Gastronomiebetrieb eines geschlossenen Campingplatzes darf Speisen im Straßenverkauf anbieten. So hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall eines Campingplatzbetreibers entschieden, der sich mit dem vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen die Verfügung gewehrt hat, nach der er den zum
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