Speisen im Straßenverkauf auf dem Campingplatz

Der Straßenverkauf ist nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Auch der Gastronomiebetrieb eines geschlossenen Campingplatzes darf Speisen im Straßenverkauf anbieten.

So hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall eines Campingplatzbetreibers entschieden, der sich mit dem vorläufigen Rechtsschutzantrag

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Verkauf traditioneller fastnachtlicher Zugplaketten

Der aus Bauchläden betriebene Verkauf von sogenannten „Zugplaketten“ zur Finanzierung eines Rosenmontagszugs durch einen Fastnachtsverein kann als traditionelles Element zum Erscheinungsbild von Straßen gehören, so dass es unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gerechtfertigt ist, abweichend von der ansonsten geübten Verwaltungspraxis eine Sondernutzungserlaubnis zum

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