Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main rechtfertigt die Tatsache, dass ein Rotlichtverstoß mit einem „Sport Utility Vehicle“ (SUV) begangen wurde, eine Erhöhung der Regelgeldbuße von 200 € auf 350 €. In dem hier entschiedenen Fall fuhr der Betroffene in Frankfurt am Main mit seinem SUV der Marke BMW, das
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