Jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer muss vor Augen geführt werden, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen hat.
Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eine Gesamtgeldstrafe von 4400,00 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Der
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