Geldscheine

Die Streikbruchprämie als Kampfmittel

Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, mittels Zahlung einer Streikbruchprämie einem Streikdruck zu begegnen.

Eine Prämie, mit der ein bestreikter Arbeitgeber die zum Arbeitskampf aufgerufenen Arbeitnehmer von der Beteiligung am Streik abzuhalten und seinen Betrieb aufrechtzuerhalten sucht, ist kein generell

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Streikbruchprämie

Eine Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 € pro Streiktag für eine Vollzeitkraft ist der Höhe nach nicht unverhältnismäßig.

Die Zahlung einer Streikbruchprämie an die Mitarbeiter, die sich nicht an dem Streik beteiligt haben, verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot gemäß §

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