Unterschrift

Die Berufung der erstinstanzlich unterlegenen Streitgenossen

Sind mehrere Streitgenossen erstinstanzlich unterlegen und legt ihr Anwalt Berufung ein, ohne innerhalb der Berufungsfrist anzugeben, wer Rechtsmittelkläger ist, kann die erforderliche Klarheit über die Person des Rechtsmittelführers nicht allein aus dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil gewonnen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gemäß §

Lesen
Frankfurt Skyline

Emittentenpublizität am Sekundärmarkt – und die unterlassene Kapitalmarktinformation

Für Klagen, in denen ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation geltend gemacht wird, ist, soweit es um die Emittentenpublizität am Sekundärmarkt geht, betroffener Emittent derjenige, dem eine Informationspflichtverletzung in Bezug auf die von ihm begebenen Finanzinstrumente vorgeworfen wird. So beurteilte der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall die

Lesen
Taschenrechner

Prozesskostenhilfe – und die Mehrvertretungsgebühr

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für nur einen von mehreren vom gleichen Prozessbevollmächtigten vertreteen Streitgenossen ist auf die Gebühr nach Nr. 1008 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (sog. Mehrvertretungsgebühr) beschränkt. Mit dieser Entscheidung ist das Oberlandesgericht Nürnberg der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt. Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn

Lesen

Berufung durch Partei und Streithelfer

Der Grundsatz, dass es sich auch bei eigenständiger Rechtsmitteleinlegung durch Hauptpartei und Streithelfer nur um ein einheitliches Rechtsmittel handelt, gilt nicht bei der streitgenössischen Nebenintervention nach § 69 ZPO, bei der der Streithelfer unabhängig und selbst in Widerspruch zur Hauptpartei Rechtsmittel einlegen kann. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof

Lesen
Bücherschrank

Dir für nur einen Streitgenossen bewillige Prozesskostenhilfe

Wird Prozesskostenhilfe für einen von mehreren Streitgenossen bewilligt, kann die Bewilligung mit Rücksicht darauf, dass der nicht bedürftige Streitgenosse von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten wird, hinsichtlich der Anwaltsgebühren auf die Gebühr nach Nr. 1008 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (sog. Mehrvertretungsgebühr) beschränkt werden. Nach der Rechtsprechung des

Lesen
Euroscheine

Prozesskostenhilfe für einen Streitgenossen

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, wenn ein weiterer, nicht bedürftiger Streitgenosse von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten wird, hinsichtlich der Anwaltsgebühren auf die Gebühr nach Nr. 1008 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (sog. Mehrvertretungsgebühr) zu beschränken. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn zwei Streitgenossen ein und denselben

Lesen
Oberlandesgericht München

Prozesskostenhilfe für nur einen der Streitgenossen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn zwei Streitgenossen ein und denselben Prozessbevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rechtsstreit beauftragen, aber nur bei einem von ihnen die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen, die Bewilligung bezüglich der Anwaltsgebühren auf die für diesen Fall im Gesetz (jetzt

Lesen

Der Streit um den Betriebsübergang – und die Rechtskraft arbeitsgerichtlicher Entscheidungen

Der Zulässigkeit eines Feststellungsantrags gegen den Betriebsübergeber steht eine Rechtskraft des gegen die Betriebsübernehmerin ergangenen Urteils nicht entgegen. Die materielle Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) einer gerichtlichen Entscheidung verbietet zwar – als negative Prozessvoraussetzung – eine neue Verhandlung über denselben Streitgegenstand. Unzulässig ist deshalb eine erneute Klage, deren Streitgegenstand

Lesen

Feststellungsurteil – und seine Rechtskraft zwischen Streitgenossen

Ein gegen einfache Streitgenossen ergangenes Feststellungsurteil entfaltet im Verhältnis unter diesen keine Rechtskraftwirkung. Die titulierte Feststellung entfaltet ihre Rechtskraftwirkung nämlich allein im Verhältnis zwischen den einander gegenüberstehenden Parteien des Rechtsstreits, hier also zwischen der Klägerin einerseits und den beiden Beklagten andererseits. Als einfache Streitgenossen sind die Beklagten hieran im Verhältnis

Lesen
Landgericht Bremen

Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen

Zwischen Streitgenossen findet grundsätzlich keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig tituliert worden sind. Allein aus der in einem Prozessvergleich geregelten Verteilung von Kosten zwischen einem Kläger und zwei Beklagten nach Quoten kann nicht auf eine Ausgleichspflicht der Beklagten untereinander geschlossen werden. Für die Kostenfestsetzung

Lesen
Oberlandesgericht München

Teilurteil gegen einen Streitgenossen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen. Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren einfachen Streitgenossen ist daher in der Regel unzulässig, wenn die

Lesen
Konferenzraum

Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren – und das rechtliche Interesse

Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem Rechtsverhältnis stehen, auf welches das Ergebnis der in dem selbständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt.

Lesen

Selbständiges Beweisverfahren – und die Entscheidung über eine Nebenintervention

Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden. Die Vorschriften über die Nebenintervention und die Streitverkündung (§§ 66 ff. ZPO) sind im selbständigen Beweisverfahren entsprechend anzuwenden. Damit ist auch entsprechend § 71 ZPO im selbständigen Beweisverfahren über einen Antrag

Lesen
Schreibblock

Selbständiges Beweisverfahren – und die Nebenintervention

Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden. Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem

Lesen
Landgericht Bremen

Säumige Streitgenossen – und der Widerruf von Prozesshandlungen

Waren notwendige Streitgenossen in einem Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, können sie eine Prozesshandlung, die ein anwesender Streitgenosse mit Wirkung für sie vorgenommen hat, in den Tatsacheninstanzen in nachfolgenden mündlichen Verhandlungen widerrufen. Dies gilt auch für ein durch den anwesenden Streitgenossen abgegebenes Anerkenntnis. Bei beklagten Wohnungseigentümern im Beschlussmängelprozess handelt es

Lesen
Landgericht Bremen

Streitgenossen – und die Verfahrensaussetzung

Werden in einem Rechtsstreit zwei Streitgenossen gemeinsam verklagt und setzt das Gericht den Rechtsstreit gegen einen Streitgenossen gemäß § 148 ZPO aus, ist ein Teilurteil (§ 301 ZPO) gegen den anderen Streitgenossen nicht zulässig, wenn dadurch die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen begründet wird. Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen

Lesen
Oberlandesgericht München

Der Streit ums Gemeinschaftseigentum – und das nicht alle notwendigen Streitgenossen umfassende Urteil

Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen. Ein rechtsfehlerhaft nicht sämtliche notwendige Streitgenossen (§ 62 Abs. 1 ZPO) erfassendes Urteil ist gleichwohl wirksam.

Lesen

Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossen

Eine Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO kommt nicht mehr in Betracht, wenn der Kläger, der eine Klage gegen zwei Streitgenossen erhoben hatte, durch einen Verweisungsantrag selbst dafür gesorgt hat, dass das Verfahren gegen einen der beiden Streitgenossen abgetrennt und an ein anderes Gericht verwiesen wurde. In

Lesen
Landgericht Bremen

Teilurteil – und die Kostenentscheidung für einen Streitgenossen

Ein Streitgenosse, gegen den der Rechtsstreit durch Teilurteil endgültig entschieden ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenentscheidung; insoweit ist die Kostenentscheidung nicht insgesamt dem Schlussurteil vorzubehalten. Gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer Kostenentscheidung ist der ausgeschiedene Streitgenosse beschwerdebefugt. Die Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des §

Lesen
Landgericht Bremen

Wenn sich Anwälte durch andere Anwälte vertreten lassen…

Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen

Lesen

Streitgenossenschaft bei Patentverletzungen

Der Inhaber eines Patents oder Gebrauchsmusters und der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht, die einen Verletzer gemeinsam auf Ersatz des ihnen aus einer Verletzung des Schutzrechts entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sind notwendige Streitgenossen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Inhaber eines Patents oder eines vergleichbaren Schutzrechts

Lesen
Regierungsviertel

Der fingierte Unfall und die beklagte Versicherung

Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf der im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Haftpflichtversicherer (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG) sowohl mit

Lesen

Streitgenossenschaft und gemeinsamer Gerichtsstand bei Kapitalanlagen

Der für eine Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ist gegeben, wenn der Kläger geltend macht, sowohl der Vermittler einer Kapitalanlage als auch ein wegen desselben Schadens als Gesamtschuldner in Anspruch genommenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten erkennen können und müssen, dass der Emissionsprospekt Fehler aufweise

Lesen

Erledigungserklärung nicht aller Streitgenossen

Die Hauptsache muss nicht von allen Klägern für erledigt erklärt werden, auch einzelne Kläger könne die Erledigungserklärung abgeben. In einer aus prozessualen Gründen notwendigen Streitgenossenschaft kann jeder Kläger unabhängig von den anderen Streitgenossen seine Klage für erledigt erklären. Dies entschied der Bundesgerichshof hier im Rahmen einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage. Die Kläger

Lesen
Schild

Internationaler Gerichtsstand der Streitgenossenschaft

Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den in Deutschland wohnhaften Täter einer Untreue und des-sen in der Schweiz ansässigen Gehilfen ist erfüllt, wenn sie auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und die Beklagten sowohl aus Deliktsrecht als auch aus vertraglicher Pflichtverletzung in

Lesen

Kostenerstattung für den Nebenintervenienten

Die Ausschlussfrist des § 246 Abs. 4 Satz 2 ZPO gilt nicht zu Lasten des auf Seiten der beklagten Gesellschaft beitretenden Nebenintervenienten. Der im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess auf Seiten der beklagten Gesellschaft beigetretene Aktionär ist streitgenössischer Nebenintervenient. Ob er Ersatz seiner außergerichtlichen Kosten beanspruchen kann, ist deshalb eigenständig und unabhängig von

Lesen