Landgericht Bremen

Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen

Zwischen Streitgenossen findet grundsätzlich keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig tituliert worden sind.

Allein aus der in einem Prozessvergleich geregelten Verteilung von Kosten zwischen einem Kläger und zwei Beklagten nach Quoten kann nicht auf

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Oberlandesgericht München

Teilurteil gegen einen Streitgenossen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen.

Ein Teilurteil über die Klage gegen einen von mehreren

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