Bei Abweisung einer Klage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung der Klagepartei wirksam beendet sei, bemisst sich der Wert der Rechtsmittelbeschwer gemäß § 8 ZPO nach der auf die streitige Zeit entfallenden Miete. Hat die beklagte Partei ihrerseits
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