Mit dem Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein Parkplatz so bestreut wird, dass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden kann. Grundvoraussetzung für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen Räumund Streupflichten
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